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Wrackteile der Boeing 777 in den Niederlanden.

Foto: AP Photo/Peter Dejong

Amsterdam – Bei ihren Nachforschungen über den Abschuss der Passagiermaschine der Malaysia Airlines über der Ostukraine vor einem Jahr haben niederländische Ermittler "womöglich" Teile einer russischen BUK-Rakete identifiziert. Dies erklärte das mit der Untersuchung der Absturzursache beauftragte Niederländische Büro für Sicherheit (OVV) am Dienstag. Die Experten untersuchen demnach "mehrere Teile, die möglicherweise von einem BUK Boden-Luft-Abwehrsystem stammen".

Die Teile könnten "möglicherweise mehr Informationen dazu liefern, wer in den Absturz von MH17 verwickelt war", hieß es in der Erklärung des internationalen Ermittlerteams und der OVV weiter. Um die Fragmente weiter zu untersuchen, setze das internationale Ermittlerteam auf die Unterstützung von Waffenexperten aus aller Welt.

Gleichzeitig betonten die Ermittler, die möglichen BUK-Teile ließen "derzeit nicht die Schlussfolgerung zu, dass es einen ursächlichen Zusammenhang zwischen den Teilen und dem Absturz von MH17 gab". In einem vorläufigen Bericht aus den Niederlanden vom September 2014 hatte es geheißen, die Schäden an dem Flugzeug seien offenbar von einer "großen Zahl von Objekten verursacht worden, die das Flugzeug mit hoher Geschwindigkeit von außen durchdrangen".

Alle Insassen gestorben

Beim Absturz der Maschine mit der Flugnummer MH17 waren am 17. Juli 2014 alle Insassen ums Leben gekommen. Die Boeing 777 war auf dem Weg von Amsterdam nach Kuala Lumpur gewesen. Bei den meisten Opfern handelte es sich um Niederländer. Die ukrainische Regierung und der Westen vermuten, dass prorussische Rebellen die Maschine mit einer von Russland gelieferten Boden-Luft-Rakete abgeschossen haben. Moskau schreibt die Verantwortung hingegen Kiew zu.

Russland hatte erst kürzlich die Einrichtung eines UN-Tribunals zur Aufklärung des Vorfalls mit seinem Veto im UN-Sicherheitsrat blockiert. Russlands UN-Botschafter Witali Tschurkin zweifelte an der Unabhängigkeit einer UN-Untersuchung. (APA, 11.8.2015)