Die Aufgabe von Kindergärtnerinnen ist die Betreuung von Kindern im Vorschulalter, um ihnen dabei Lern- und Bildungsinhalte auf spielerische Art näherzubringen. Den Kindern soll ein Rahmen geboten werden, in dem sie ihre physischen, sozialen und persönlichen Kompetenzen entwickeln können. Dadurch sollen den Kindern gute Voraussetzungen für einen problemlosen Schulstart geschaffen werden.
Beschäftigungsmöglichkeiten bieten in der Regel öffentliche und private Kindergärten, sowie Kleinkinderkrippen. Alternativ können Kindergartenpädagoginnen auch in Horten, Kinderheimen oder Internaten als Erzieherinnen beschäftigt werden oder als Tagesmütter arbeiten. Weibliche Schreibweise durchaus beabsichtigt: Weit über 90 Prozent der Beschäftigten sind Frauen.
Wichtige Eigenschaften
Geduld, Humor, Empathie- und Durchsetzungsvermögen sind für den Beruf unerlässliche Qualitäten. Der feinfühlige und bestimmte Umgang mit Erwachsenen verschiedenster sozialer Herkunft ist dabei ebenso wichtig wie die Freude am Umgang mit Kindern. Organisationstalent und Kreativität sind die Voraussetzungen zur innovativen Gestaltung des Betreuungsalltags, zu dem auch administrative Tätigkeiten sowie die Unterweisung von Schülern und Praktikanten gehören.
Ausbildung
In Österreich werden Kindergärtnerinnen an den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik (BAKIP) ausgebildet. An diesen Schulen wird neben der Matura auch eine Berufsberechtigung erworben. Außerdem können Maturanten im Kolleg eine zweijährige Ausbildung absolvieren. Im Zuge der "PädagogInnenbildung Neu" sollen künftig auch Elementarpädagoginnen und -pädagogen tertiär ausgebildet werden.
Unterschiedliche Bezahlung von Bundesland zu Bundesland
Das durchschnittliche Einstiegsgehalt liegt zwischen 26.900 und 29.800 Euro brutto pro Jahr. Nach etwa 20 Jahren erhält eine Kindergärtnerin um die 37.800 Euro brutto, nach 40 Dienstjahren knapp über 53.000 Euro. Die Regelungen sind jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Salzburg wurde etwa erst kürzlich eine Anhebung der Einstiegsgehälter in Gemeindekindergärten auf 32.000 Euro pro Jahr beschlossen, die Anfang 2016 in Kraft treten soll.