Wien – Die Universitätenkonferenz (Uniko) sieht in der Novelle zum Universitätsgesetz Tendenzen zur Ausweitung des staatlichen Einflusses. In ihrer Stellungnahme zur den geplanten Änderungen spricht sie sich gegen eine Rücknahme der universitären Autonomie aus und vermisst erneut Schritte zur Einführung eines Systems der Studienplatzfinanzierung in Verbindung mit "umfassenden Zugangsregelungen".

In der vom Wissenschaftsministerium in Begutachtung geschickten Novelle ortet die Uniko mehrere Punkte, die auf eine Reduktion der Eigenständigkeit und mehr Möglichkeiten für "staatliche Eingriffe auf das Micro-Management" hindeuten. Darunter etwa, dass es für die Unis künftig schwieriger wird, Haftungen einzugehen oder Kredite aufzunehmen.

Überschreiten diese künftig zehn Millionen Euro, müssten die Unis die Zustimmung des Wissenschaftsministers einholen. Positiv bewertet wird das Vorhaben, die Ende des Jahres auslaufenden Zugangsbeschränkungen für Architektur, Biologie, Informatik, Pharmazie und Wirtschaft sowie die 2016 auslaufenden Hürden in Medizin und Veterinärmedizin bis 2021 zu verlängern.

Kritik an Ausweitung der Fächer

Gegen diese Verlängerungen und Zugangsbeschränkungen insgesamt spricht sich die Österreichische Hochschülerinnenschaft (ÖH) in ihrer Stellungnahme aus. Ganz anders die Uniko, die eine Ausweitung will und wiederum Kritik daran übt, dass die "unbefriedigende" gegenwärtige Form der Zugangsregeln weitergeführt wird.

Die Rektoren erneuern auch die Forderung nach einer kapazitätsorientierten Studienplatzfinanzierung und den dafür erforderlichen zusätzlichen Mitteln. Die neuen Regelungen zur Ausweitung und zum Mindest- und Höchstumfang der Studieneingangsphase (STEOP) finden bei den Universitäten Gefallen. Die ÖH stößt sich vor allem an der Ausweitung auf Fächer, die bereits gesetzlichen Zugangsbeschränkungen unterliegen.

Auch Auswahl für Professorenkurie in der Kritik

Dass zukünftig sogenannte Assoziierte Professoren zur Professorenkurie zählen sollen, sofern ihr Qualifizierungsverfahren internationalen kompetitiven Standards entsprochen hat, wird in mehreren Stellungnahmen kritisiert. Der Universitätsprofessor/Innenverband befürchtet "eine Aufweichung der bestehenden Qualitätskriterien".

Es würden dadurch "lediglich Personenzahlen in einer Gruppe erhöht, deren Qualifikation durch die Art ihrer 'Berufung' real zweifelhaft bleibt". Durch die rein quantitative Erhöhung der Anzahl der Professoren würden Betreuungsverhältnisse nicht besser, Ausstattung und Ressourcen nicht mehr, heißt es.

Höhere Gehaltsforderungen befürchtet

Die Uniko befürchtet etwa, dass der Statuswechsel dieser Gruppe höhere Gehalts- und Ressourcenforderungen nach sich ziehen könnte. Es drohe eine "Kostenexplosion". Die vorgesehene Einführung des "künstlerischen Doktorats" stößt auf Kritik seitens des Universitätsprofessor/Innenverbandes. Die reine Entwicklung eines künstlerischen Werkes als Grundlage für die Vergabe eines Doktorats sei abzulehnen. Die Universität Wien zeigt sich erstaunt, dass damit "nun erstmals ein Doktorat ohne Bezug zu einer wissenschaftlichen Leistung eingeführt werden soll".

Die Uniko begrüßt die Lockerung der Kettenvertragsregelung, die besagt, dass befristet Beschäftigte bei Wechsel in andere Funktionen als Neuabschlüsse zu werten sind und dadurch eine neuerliche Befristung bis zum Gesamtausmaß von sechs Jahren (bei Teilzeitbeschäftigung acht Jahren) möglich wird.

Bessere Perspektiven für junge Wissenschafter

Der Rat für Forschung und Technologieentwicklung (RFT) sieht die Karriereperspektiven vor allem für junge Wissenschafter durch die Novelle insgesamt verbessert. Abwanderungstendenzen könnten damit abgefedert werden. Der Forschungsrat pocht in seiner Stellungnahme allerdings auf die Einhaltung von Qualitätskriterien und betont die Wichtigkeit transparenter Leistungsbeurteilungsverfahren. (APA, 20.8.2015)