Bild nicht mehr verfügbar.

Der Rechnungshof wirft der Unfallversicherungsanstalt vor, das Medientransparenzgesetz zu umgehen.

Foto: APA

Wien – Der Rechnungshof wirft der AUVA vor, das Medientransparenzgesetz zu umgehen. In einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht halten die Prüfer der Unfallversicherungsanstalt vor, zwei in ihrem Auftrag hergestellte Medien zunächst nicht gemeldet und dann diese selbst übernommen zu haben, um damit der gesetzlich Meldepflicht zu entgehen.

Nach dem Medientransparenzgesetz sind die Träger der Sozialversicherungen ebenso wie Gebietskörperschaften und öffentliche Unternehmen verpflichtet, quartalsweise ihre Aufträge über entgeltliche Veröffentlichungen in Medien der KommAustria bekannt zu geben, wenn sie 5.000 Euro überschreiten.

Nicht gemeldet

Die AUVA gab im überprüften Zeitraum von Juli 2012 bis September 2014 77 Medienmeldungen in der Höhe von insgesamt rund 900.000 Euro bekannt. Zwei in ihrem Auftrag hergestellte Medien – das Kundenmagazin "Alle! Achtung!" und das Fachmagazin "Sichere Arbeit" – mit Kosten von rund 1,8 Millionen Euro wurden jedoch nicht gemeldet, kritisiert der RH. Mit den gemeldeten 900.000 Euro wurde von der AUVA "somit nur rund ein Drittel der meldepflichtigen Gesamtentgelte der KommAustria bekannt gegeben."

RH ortet Umgehung des Gesetzes

Für das 1. Quartal 2015 habe die AUVA im Zuge der Gebarungsüberprüfung dann zwar beide Medien bekannt gegeben. "Unrichtigerweise" seien diese der Medienbehörde jedoch nicht als entgeltliche Werbeaufträge bzw. Medienkooperationen sondern als Förderungen gemeldet worden. Weiters habe die AUVA angekündigt, ab sofort selbst als Medieninhaber im Impressum beider Medien aufzuscheinen. "Somit umgeht die AUVA das Medientransparenzgesetz", kritisiert der RH.

Die Unfallversicherungsanstalt unterlaufe damit nicht nur das Ziel des Gesetzes, Transparenz über Werbeaufträge zu ermöglichen, "sondern sie muss auch die inhaltlichen Vorgaben des Medientransparenzgesetzes, wie die Kennzeichnungspflicht, das Sachlichkeitsgebot und das Hinweis- bzw. Kopfverbot, nicht mehr befolgen".

In dem RH-Bericht heißt es weiter: "Auffällig war darüber hinaus der verhältnismäßig hohe Anteil der nicht zu meldenden Bagatellbeträge an den von der AUVA erfassten Gesamtausgaben sowie der hohe Anteil der aufgrund der Bagatellgrenze nicht zu meldenden Werbeaufträge und Medienkooperationen." Die Bagatellgrenze liegt bei 5.000 Euro pro Quartal und Medium.

Update: AUVA weist Vorwürfe zurück

Die AUVA hat am Mittwoch den Vorwurf des Rechnungshofs zurückgewiesen, das Medientransparenzgesetz zu umgehen. In einer Aussendung stellte die AUVA fest, dass die beiden Zeitschriften auf Anraten der KommAustria für das 1. Quartal 2015 als Förderung gemeldet worden seien.

Um eine rechtlich eindeutige Situation herbeizuführen, habe man darüber hinaus im Impressum der beiden AUVA-eigenen Medien ab April 2015 klargestellt, dass die AUVA Medieninhaber ist. (APA, red, 26.8.2015)