Wien – Der ORF-Betriebsrat hat am Mittwoch eine Unterlassungsklage beim Arbeits- und Sozialgericht in Wien eingebracht. Das bestätigte Zentralbetriebsratsobmann Gerhard Moser dem STANDARD. Grund ist wie berichtet der Streit zwischen ORF-Geschäftsführung und Betriebsrat um die ORF-Hearings.

Der Betriebsrat verlangte von der Geschäftsführung, das Hearing am Mittwoch um den Chefredakteursposten im Landesstudio Niederösterreich abzusagen. Weil es aber programmgemäß stattfand, hat der Betriebsrat nun rechtliche Schritte in die Wege geleitet.

Betriebsvereinbarung außer Kraft

Die Belegschaftsvertretung hatte die Betriebsvereinbarung rund um Hearings erst vor wenigen Wochen rund um die Bestellung des Radio-Wirtschaftschefs aufgekündigt. Seit Anfang August ist die Regelung außer Kraft. Für Zentralbetriebsratsobmann Moser fehlt deshalb für weitere Hearings die Rechtsgrundlage laut Paragraf 96a Arbeitsverfassungsgesetz, wie er ORF-General Wrabetz am Montag in einem Brief mitteilte.

In der ORF-Geschäftsführung vertritt man eine andere Rechtsmeinung: der Betriebsrat darf zwar laut Arbeitsverfassungsgesetz bei Personalbeurteilungen mitwirken, nicht aber bei Personalauswahlverfahren. Und ein solches stelle das Hearing dar. Es stehe der Geschäftsführung deshalb frei, bis zu einer Neuregelung des Verfahrens Hearings abzuhalten, so die Argumentation. Die Entscheidung liegt jetzt beim Arbeits- und Sozialgericht.

NÖ: Ziegler in der Favoritenrolle

Als aussichtsreichster Kandidat für den Chefredakteursposten im Landesstudio Niederösterreich gilt Robert Ziegler. An der Favoritenrolle Zieglers dürfte sich auch nach den Bewerber-Hearings am Mittwoch nichts geändert haben, war am Donnerstag zu hören. Der "Niederösterreich heute"-Moderator ist Koordinator der Landesstudios in der ORF-Generaldirektion, bürgerlicher Zentralbetriebsrat und seit 2011 als schwarzer Belegschaftsvertreter im ORF-Stiftungsrat vertreten. (red, APA, 27.8.2015)