Klagenfurt – Der Handymasten-Prozess am Landesgericht Klagenfurt ist am Donnerstagnachmittag neuerlich vertagt worden. Vor Gericht standen 16 ehemalige Gemeinderatsmitglieder von Spittal an der Drau inklusive des damaligen SPÖ-Bürgermeisters Gerhard Köfer, heute Landesrat fürs Team Stronach. Sie hatten 2007 einen Handymasten im Wohngebiet nicht bewilligt, obwohl alle Voraussetzungen für einen Bau vorlagen.

Anwälte und der Stadtamtsdirektor als Zeuge diskutierten am Donnerstag darüber, ob im Gemeinderat von Spittal an der Drau im April 2008 ein neuerlicher Gemeinderatsbeschluss zur Ablehnung eines Handymastens aus gesundheitlichen Gründen gefällt wurde oder nicht. Der Stadtamtsdirektor hatte einen solchen Gemeinderatsbeschluss protokolliert. Das Thema stand an diesem Tag jedoch nicht auf der Tagesordnung, sondern wurde nur im Bericht des Bürgermeisters abgehandelt.

Abstimmungen seien nur über Punkte der Tagesordnung möglich, zitierte Verteidiger Franz Oberlercher dazu aus einem Schreiben der Landesregierung. Auf eindringliches Befragen durch Oberlercher räumte der Zeuge dann ein, dass vielleicht doch keine Abstimmung im eigentlichen Sinne stattgefunden habe. Und weiters schloss er sich dann der Meinung der Anwälte an, dass aufgrund der erwähnten Argumente ein Beschluss auch nicht rechtens gewesen wäre.

Zu diesem Zeitpunkt waren die Voraussetzungen für einen positiven Baubescheid nicht mehr vorhanden, denn der Grundbesitzer des vom Mobilfunkbetreiber eingereichten Standorts hatte seine Zustimmung bereits zurückgezogen. Allerdings war diese Tatsache als Begründung in den Beschluss nicht aufgenommen worden. Die Anwälte argumentierten, die Begründung sei in diesem Fall irrelevant. Da es keinen Baugrund und damit auch nicht die Voraussetzungen für einen Bau gegeben habe, sei der Antrag abzulehnen gewesen.

Staatsanwältin Nicole Zwirn stellte den Antrag, jene Gemeinderäte, die ebenfalls angeklagt waren und eine Diversion angenommen hatten, als Zeugen vorzuladen. Den Beschluss darüber sowie die Entscheidung über die Vorladung eines weiteren, von der Verteidigung beantragen Zeugen vertagte der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Ute Lambauer ebenso auf unbestimmte Zeit wie die Hauptverhandlung. (APA, 27.8.2015)