Klagenfurt – Die Erben des früheren, freiheitlichen Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider bestreiten eine Schadenersatzklage des Landes Kärnten. Laut einem Bericht des Magazins "Format" führt Anwalt Dieter Böhmdorfer, der die Witwe Claudia Haider sowie die beiden Töchter Cornelia Mathis-Haider und Ulrike Haider-Quercia vertritt, Verjährung ins Treffen. Außerdem gebe es keine Grundlage für Schadenersatz.

Das Land bzw. die Kärntner Landesholding (KLH) klagt die drei Frauen auf 600.000 Euro. Grundlage dafür ist das Urteil in der Causa Birnbacher. Der Steuerberater Dietrich Birnbacher hatte für ein sechsseitiges Gutachten zum Verkauf der Hypo Alpe Adria an die BayernLB sechs Millionen Euro bekommen – 5,7 Millionen Euro zu viel, wie ein Gericht feststellte. Birnbacher, der frühere Kärntner ÖVP-Chef Josef Martinz und zwei ehemalige Landesholding-Vorstände wurden wegen Untreue verurteilt. Im Prozess 2012 war herausgekommen, dass ein Teil des Geldes von Haider und Martinz von Anfang an zur illegalen Parteienfinanzierung gedacht war. Die Schuldsprüche wurden 2014 höchstgerichtlich bestätigt.

"Format" zitiert nun aus der Klagsbeantwortung: "Jörg Haider setzte keine rechtswidrigen Handlungen, so dass auch keine Kausalität für einen allfälligen Schaden der Klägerin gegeben ist." Und weiter: "Die Klägerin zitiert in ihrer Klage lediglich einzelne Feststellungen aus dem Strafurteil des Landesgerichts Klagenfurt vom 1. Dezember 2012 und führt nicht aus, woraus sich der behauptete Schaden ergeben soll." Hinzu komme eine Verjährung von Schadenersatzansprüchen nach drei Jahren. Das "angeblich rechtswidrige Verhalten" Haiders sei 2008 gesetzt worden.

Der Zivilprozess beginnt nicht vor Ende September, hieß es am Donnerstag auf Anfrage der APA am Landesgericht Klagenfurt. (APA, 27.8.2015)