Frage: Wer sind eigentlich "die Schlepper?"

Antwort: Es gibt derzeit zwei Gruppen: auf der einen Seite gut strukturierte, teilweise transnationale Organisationen. Auf der anderen Seite Einzelpersonen oder kleine Gruppen, die rasch Geld verdienen wollen. Für die Flüchtlinge ist der Transport durch Letztere gefährlicher: Es geht oft darum, so viele Menschen wie möglich in einem Gefährt unterzubringen.

Frage: Woher stammen die Verdächtigen?

Antwort: Bei der organisierten Kriminalität reichen die Netzwerke bis in die Türkei, wohin auch viel Geld fließt. Die "Gelegenheitsschlepper" kommen großteils aus Ungarn, Serbien, Rumänien und Bulgarien.

Frage: Wie viele Menschen sind insgesamt involviert?

Antwort: Seriöse Schätzungen gibt es dazu nicht. Man hat allerdings beispielsweise allein in Griechenland 200 Gruppen identifiziert.

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Zwischen 8.000 und 15.000 Euro müssen Flüchtlinge an die Schlepper abliefern.
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Frage: Wie viel müssen die Menschen bezahlen, um aus der Türkei in die EU zu kommen?

Antwort: Die Bandbreite liegt nach Erkenntnissen der Polizei zwischen 8000 und 15.000 Euro und ist auch Verhandlungssache.

Frage: Ist das ein Pauschalpreis?

Antwort: Hängt wiederum davon ab, wer die Schlepper sind. Bei organisierten Gruppen zahlt man einen Preis. Verlässt man sich auf lokale Verbindungen, muss pro Land bezahlt werden.

Frage: Werden die Preise steigen, wenn Gesetze verschärft werden, Gerichte höhere Strafen verhängen wenn und mehr Polizei unterwegs ist?

Antwort: Interessanterweise scheint in diesem Fall höheres Risiko keine höheren Preise zu bedingen. Das Preisgefüge hat sich in den vergangenen Jahren kaum geändert.

Frage: Müssen die Flüchtlinge vorher bezahlen oder erst nach der Ankunft?

Antwort: Hier ist es zu einer Änderung der Verhältnisse gekommen. Früher war es in vielen Fällen üblich, dass es eine Anzahlung gab und der Geschleppte aus dem Zielland seiner Familie mittels Codewort den Auftrag zur Übergabe des Restbetrages erteilte. Syrische Flüchtlinge haben allerdings mehr Geld, das komplett im Voraus bezahlt werden muss. Dafür werden nach Informationen der Polizei Syrer auch bevorzugt behandelt und beispielsweise Afrikaner für Syrer wieder von Booten geschickt.

Frage: Aber warum kaufen sich Flüchtlinge in Ungarn nicht einfach ein Zugticket, um nach Deutschland zu kommen? Das wäre doch günstiger?

Antwort: Das findet natürlich auch statt, obwohl in den Zügen Identitätskontrollen stattfinden. Die Schlepper versuchen allerdings auch, das mit perfiden Tricks zu verhindern. So werden Familien auf der Flucht getrennt transportiert und erst im Zielland wieder zusammengeführt.

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Der Menschenhandel ist für organisierte Gruppen ein lukratives Geschäft
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Frage: Ist der Menschenschmuggel für organisierte Gruppen eigentlich nur ein Nebenverdienst zum illegalen Transport von Drogen und anderem?

Antwort: Auch das scheint sich geändert zu haben, oft steht mittlerweile der Menschenhandel im Fokus. Eine Untersuchung aus Ankara zeigte beispielsweise, dass umgekehrt erst mit den Einkünften aus der Schlepperei andere kriminelle Aktivitäten – etwa der Kauf von Drogen – finanziert werden. Auch in Graz entdeckte die Polizei heuer eine Gruppe, für die dies das Motiv war.

Frage: Welche Rolle spielt Österreich?

Antwort: Bei der Exekutive vermutet man, dass hierzulande keine großen Netzwerke ansässig sind. Österreich gilt eher als Transitland, Kontaktpunkte und kleinere Organisatoren gibt es allerdings sehr wohl. Das hängt auch mit der Einkommenssituation zusammen. In Bulgarien beträgt das Durchschnittseinkommen zwischen 300 und 350 Euro. Bietet man dort einem Fahrer, dem letzten Glied der Kette, 500 Euro für einen Transport, ist er eher bereit, das Risiko einzugehen.

Frage: Wie hoch ist denn das Risiko?

Antwort: In Österreich sind die Strafen im Fremdenpolizeigesetz geregelt. Sie reichen von maximal zwei Jahren Haft, wenn ein Ersttäter nur einige wenige Menschen transportiert, bis zu zehn Jahren, wenn man Mitglied einer kriminellen Organisation ist oder das Leben der Flüchtlinge gefährdet.

Frage: Könnte im Fall der 71 toten Flüchtlinge bei Parndorf auch eine Mordanklage drohen?

Antwort: Theoretisch ja, praktisch wird es sehr schwierig. Man müsste den Angeklagten nachweisen, dass sie eindeutig vom konkreten Risiko wussten und es zumindest billigend in Kauf genommen haben. Eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen wäre dagegen problemlos möglich. Allerdings: Die Höchststrafe dafür beträgt drei Jahre, nach dem Fremdenpolizeigesetz drohen, wie erwähnt, zehn. (Michael Möseneder, 29.8.2015)