Über Newsletter informierte "Machinima" 2014 seine Channelpartner, wie man durch ungekennzeichnete Bewerbung von Xbox-Spielen dazuverdienen kann.

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"Gaming With Molt" verzeichnet mehrere hunderttausend Fans auf Youtube.

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Der Betreiber des populären Youtube-Channels "Gaminig With Molt" hat in einem Blogeintrag auf der Branchenseite "Gamasutra" offen über das Verhältnis zwischen Spielherstellern und Channelbetreibern gesprochen. Darin erklärt er, nach welchen Kriterien er Spiele für Rezensionen und Besprechungen aussucht, und auch, dass er für Tests und Vorschauen Unterstützungszahlungen der Hersteller erwartet.

"Wenn es um die Auswahl und die Rezension von Games geht, gilt es eine Reihe von Faktoren zu berücksichtigen. Bedenkt man, dass das die Art und Weise ist, wie wir unseren Lebensunterhalt bestreiten, ist Geld einer dieser Faktoren", sagt Molt. "Wenn ich ein Spiel finde, das mir gefällt, und ich glaube, dass es meinen Fans ebenso gefallen wird, dann teste ich es auch zum Spaß und ohne den Hersteller zu kontaktieren. Wenn sich wiederum ein Unternehmen meldet, können wir einen Deal für mehr Inhalte machen."

Irreführende Berichterstattung

Der Youtuber zeigt damit ganz offen, dass bei Googles Videoplattform die Grenzen zwischen unabhängigen Meinungen und bezahlten Inhalten verschwimmen können. Erst kürzlich urteilte die US-Handelsbehörde FTC, dass der Channel "Machinima" und dessen Contentpartner im Zuge eines Marketingdeals mit Microsoft im Jahr 2014 irreführende Inhalte zur Spielkonsole Xbox One produzieren ließen. Vermeintlich unabhängige Meinungen und Rezensionen zu XBO-Spielen stellten sich als bezahlte Inhalte heraus. Einige der bekanntesten Youtuber nahmen bis zu 30.000 Dollar für die Produktion positiv gestimmter Videos. "Machinima" forderte seine Partner damals nicht dazu auf, diese Inhalte als bezahlte zu deklarieren. Nach Bekanntwerden dieser Aktion erklärte Microsoft, derartige Marketingdeals nicht mehr zu tätigen.

Wie sich danach herausstellte, war diese verdeckte Werbeaktion kein Einzelfall, auch Hersteller wie Electronic Arts machten davon Gebrauch. Anfang Februar etablierte Nintendo gar ein eigens kontrolliertes System zur Monetarisierung von Youtube-Videos mit Nintendo-Inhalten. Danach können Youtuber Spielrezensionen zu "Super Mario" und Co. nur noch dann durch Werbeeinschaltungen finanzieren, wenn sie direkt bei Nintendo unter Vertrag stehen. Der Konzern bestimmt dabei selbst, wer als Partner zugelassen wird.

Finanzielle Unterstützung durch Hersteller

Dass einige Youtuber seither zumindest nicht unabhängiger geworden sind, geht aus den Aussagen Molts hervor. "Spielhersteller müssen begreifen, dass das unser Job ist, auch wenn wir Videos auch aus Spaß machen. Viele Spielhersteller bitten um eine Rezension und bieten im Gegenzug In-Game-Währung oder eine Bekanntmache auf deren sozialen Medien an, die uns ehrlich gesagt nichts bringt. Bei alldem, was wir tagtäglich tun, sind derartige Entschädigungen fast schon beleidigend", so Molt.

"Wenn du willst, dass ich dein Game ausprobiere, solltest du mir alles geben, was im Spiel möglich ist, und mir auch eine Bezahlung anbieten. Wir bringen dein Spiel vor die Augen zehntausender Seher, und man muss auch dazusagen, dass wir Profis sind."

Quotenhit Gaming

Videoplattformen wie Youtube haben die Berichterstattung über Produkte enorm vervielfältigt. Speziell Videospiele haben dadurch mit tausenden dedizierten Channels und selbstständigen Medienmachern ein gigantisches neues Sprachrohr gefunden. Allein Videos des Spiels "Minecraft" hatte bis Anfang 2015 mehr als 70 Milliarden Views erzeugt. Gaming-Videos sind so populär, dass es neben den größten Plattformen Youtube und Twitch bereits eine ganze Reihe weiterer Streaming-Dienste gibt, die sich ausschließlich diesem Thema widmen.

Um klarere Grenzen zwischen Werbung und redaktionellen Inhalten zu ziehen, verlangen seit Ende 2014 sowohl Google als auch Twitch von ihren Channelbetreibern, Produktplatzierungen und bezahlte Inhalte zu kennzeichnen. Wie wirksam diese Forderung bei allem, was hinter der Kamera läuft, durchgesetzt werden kann, ist allerdings fraglich. (Zsolt Wilhelm, 3.9.2015)