Wien – Seit 1. September 2010 gibt es in Österreich den elektronisch überwachten Hausarrest, 3.200 Personen haben seitdem ihre Haftstrafe mittels Fußfessel verbüßt. Erich Mayer, Generaldirektor für den Strafvollzug, sah am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Wien in dem Konzept eine"Erfolgsgeschichte". Er plädierte für eine Ausdehnung der Maßnahme auf Haftstrafen von derzeit zwölf auf 18 Monate.

"Notwendig", "sinnvoll"

Die Vorteile der Fußfessel sind für Experten unbestritten: Der Verurteilte bleibt in seinem gewohnten Umfeld und verliert nicht seine Arbeit, wodurch eine Resozialisierung wesentlich leichter ist als nach einer Haftstrafe. Gleichzeitig werden die überfüllten Gefängnisse entlastet und auch Ausgaben gespart. Während ein Tag im Gefängnis 110 Euro kostet, sind es bei einer Fußfessel nur 18 Euro. "Die sogenannte Fußfessel hat sich mittlerweile als notwendiges und sinnvolles Instrumentarium eindeutig bewährt", unterstrich Mayer.

Das Instrument wird aber nur unter extrem strengen Auflagen gewährt. So darf die Haftstrafe (bzw. die noch abzusitzende Strafe) nicht über zwölf Monate betragen, der Verurteilte muss über eine geeignete Wohnung verfügen und einen Job haben, mit dem er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Zudem müssen sämtliche Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, einverstanden sein.

Nur wenige Promis

Aktuell sind 301 Personen im elektronischen Hausarrest angehalten. Promis sind dabei übrigens nur eine Minderheit: Rund 44 Prozent wurden wegen eines Vermögens-Deliktes verurteilt, 22 Prozent haben ein Delikt gegen Leib und Leben begangen und weitere neun Prozent haben gegen das Suchtmittelgesetz verstoßen. Der Frauenanteil ist mit 14 Prozent mehr also doppelt so hoch wie im Strafvollzug (sechs Prozent). Sexualstraftätern wird kaum eine Fußfessel gewährt.

Ein weiterer Vorteil des elektronischen Hausarrests ist, dass er intensiv von Sozialarbeitern betreut wird. "Diese Hilfe, Kontrolle und Bearbeitung der Deliktsursachen ist für das Ziel der Rückfallvermeidung essenziell", sagte Christoph Koss, Geschäftsführer vom Verein Neustart. Es wurde auch nur ein Prozent der Fußfesselträger rückfällig. Der Hauptgrund, weshalb in 228 Fällen bisher die Fußfessel wieder entzogen wurde, waren Job- oder Wohnungsverlust.

Koss und Mayer plädierten dafür, die Anwendung der Fußfessel weiter auszudehnen. In Portugal, Frankreich und Luxemburg kann der elektronisch überwachte Arrest etwa bei einer Strafe von bis zu zwei Jahren, in Belgien sogar von bis zu drei Jahre gewährt werden. Mayer sprach sich für eine behutsame Erweiterung auf Strafen von bis 18 Monate aus. (APA, 10.9.2015)