Innsbruck – Eine Professorin der Universität Innsbruck hat ihren Arbeitgeber und damit die Republik Österreich wegen Mobbings auf Schmerzensgeld und Verdienstentgang in Höhe von 41.455 Euro verklagt. Im Sommer 2012 hatten Studenten gegen die Erziehungswissenschaftlerin rebelliert, das Rektorat reagierte mit einer alternativen Lehrveranstaltung. Seit August 2014 sei die Frau dienstunfähig, berichtete die "Tiroler Tageszeitung".

Den Grund dafür sehe sie im Verhalten ihr gegenüber. 2012 kritisierten die Studenten den "herabwürdigenden Umgangston" und die hohen Durchfallquoten der Professorin des Instituts für Erziehungswissenschaften. Das Rektorat der Universität führte daraufhin eine Parallel-Lehrveranstaltung ein, die so gut angenommen wurde, dass die Professorin die für ihre Vorlesungen erforderlichen Hörerzahlen nicht mehr aufbrachte. Laut "TT"folgte ein öffentlicher Uni-Newsletter zu diesem Thema.

Die Dienstunfähigkeit der Professorin stelle schlichtweg Mobbing dar, begründete ihre Anwältin. Die Frau sei von ihrer direkten Vorgesetzten und den Universitätsverantwortlichen öffentlich diffamiert worden. Einen Vergleich lehnte die Klägerin ab. Im Spätherbst soll der Fall in Innsbruck verhandelt werden, dazu würden etliche Zeugen, u.a. Universitätsrektor Tilmann Märk, geladen werden. (APA, 21.9.2015)