Wien – Die Grünen verlangen eine Deckelung der Vergütungen für Universitätsräte bei 8.000 Euro und der Rektorengehälter bei 200.000 Euro pro Jahr. Manche Räte bzw. Rektoren hätten die Uni-Autonomie zur Maximierung ihrer Einkommen genutzt, kritisierte Wissenschaftssprecherin Sigrid Maurer gegenüber der APA.

"Seit der Entlassung der Unis in die Autonomie haben sich die Gehälter stark erhöht – manche Rektoren verdienen deutlich mehr als der Minister", so Maurer. "Auch die Uniräte beziehen teilweise unverschämt hohe Vergütungen, die sie auch noch für sich selbst beschließen. Die Universitäten sind öffentliche Einrichtungen, dementsprechend sind sie auch der Transparenz und dem verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeld verpflichtet."

Viel Geheimnis um Gehälter

Bei Anfragen Maurers hatten nur wenige Unis das Gehalt ihrer Rektoren detailliert offengelegt. Der Rektor der größten Uni Österreichs, der Uni Wien, kam dabei auf ein Grundgehalt von 208.000 Euro im Jahr und eine Leistungsprämie von knapp 50.000 Euro. An der Wirtschaftsuniversität (WU) lag das Rektorengehalt bei 235.000 Euro plus 35.000 Euro Leistungsprämie. Die Uni-Räte erhalten je nach Uni Vergütungen zwischen null und 36.000 Euro pro Jahr.

Im Detail verlangt Maurer eine Obergrenze für die Räte-Vergütung von 8.000 Euro pro Kopf, Rats-Vorsitzende sollen maximal 10.000 Euro erhalten. Bei Rektoren soll die Grenze 200.000 Euro inklusive etwaiger Leistungsprämien betragen. Die Grüne will das Thema in der kommenden Woche im Wissenschaftsausschuss zur Sprache bringen.

Eine geplante Novelle des Universitätsgesetzes sieht vor, dass der Wissenschaftsminister per Verordnung eine Deckelung der Vergütungen für Räte vorsehen kann. Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) selbst hatte zuletzt auch Obergrenzen für Rektorengehälter ins Spiel gebracht.

Töchterle offen für Begrenzung

Einer, der die Forderung nach Begrenzung der Rektorengehälter übrigens offen gegenüber steht, ist der ehemalige Wissenschaftsminister und nunmehrige Wissenschaftssprecher der ÖVP, Karlheinz Töchterle: "Es handelt sich bekanntlich um Steuergeld. Ein maßvoller Umgang muss klarerweise und gerade auch angesichts der von den Unis beklagten Budgetlage gegeben sein." Da sei auch an zahlreichen Unis der Fall, betont der frühere Rektor der Uni Innsbruck.

Allerdings gibt Töchterle zu bedenken, dass die Rektoren im Unterschied zu den Uniräten, für die mit der vorliegenden Novelle auch auf Initiative von Töchterle eine Obergrenze beschlossen wird, ihr Gehalt nicht selbst festlegen, sondern mit dem Unirat ausverhandeln. Zudem wäre das Einführen einer Obergrenze ein weiterer Eingriff in die Autonomie der Universitäten. Und: "Es ist eine herausfordernde und verantwortungsvolle Tätigkeit, die auch entsprechend entlohnt werden muss." Er plädiere daher "für Augenmaß." (APA, nim 25.9.2015)