Die Erklärungen der OeNB im Gerichtsprozess sind laut Ersturteil "nur bedingt gelungen".

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Wien – Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) hat den Arbeitsgerichtsprozess verloren, den der frühere Vizechef der Innenrevision gegen sie geführt hat. Vor kurzem wurde der OeNB das schriftliche Urteil erster Instanz zugestellt. Dessen Sukkus: Die beiden Versetzungen, gegen die sich der "renitente" Revisor wehrt, seien rechtswidrig und daher rechtsunwirksam.

Der Notenbanker muss daher weder den ersten noch den zweiten ihm zugewiesenen Job machen – vorausgesetzt, das Urteil wird rechtskräftig. Ob die OeNB in die zweite Instanz geht, ist laut ihrem Sprecher noch nicht entschieden.

Exchef sagte für Kläger aus

Mit seiner zweiten Forderung konnte sich der Notenbanker nicht durchsetzen: Sein Arbeitgeber muss ihn nicht wieder in der Innenrevision einsetzen. Ein solches "Beschäftigungsrecht" besteht laut Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts Wien nicht.

Dass die OeNB ihn freiwillig wieder in der Revision einsetzt, ist so gut wie ausgeschlossen. In ihren Augen war er nämlich im Umgang mit Kollegen "extrem zynisch, süffisant, provokant und untergriffig", habe Befragungen "voreingenommen, feindselig und verhörartig" geführt. Der Exchef des Revisors sagte als Zeuge allerdings aus, er sei "mit dem Kläger sehr zufrieden gewesen", und "Meinungsverschiedenheiten" kämen bei Revisionen immer wieder vor.

Weisungen an Innenrevision

Das Gericht hält im Urteil übrigens fest, dass die beiden im Juli 2013 "in zwei Revisionsprojekten Weisungen erhielten". Der Revisor selbst fühlt sich quasi weggemobbt. Er habe "genau und für die OeNB offenbar zu streng geprüft" und sich dabei auch den Unwillen des Gouverneurs zugezogen, erklärte er in seiner Klage.

In einem ersten Schritt hat die OeNB den studierten Techniker 2013 in die neue Abteilung IT-Compliance verräumt. Dass die "nur gegründet wurde, um den Kläger aufs Abstellgleis zu stellen", konnte man laut Richter "nicht feststellen". Aber: "Es kam der OeNB sehr gelegen, dass der Kläger ... für die (stellvertretende; Anm.) Leitung dieser Abteilung infrage kam, um ihn aus der Abteilung Innenrevision abzuziehen."

Gericht ortet Argumentationsdilemma

Die IT-Compliance-Abteilung hatte keinen Leiter und gerade einmal 1,5 Mitarbeiter. "Dass es einen Stellvertretenden Abteilungsleiter ohne Abteilungsleiter gab, war bei der Beklagten einzigartig", hielt das Gericht fest. Es verortet die OeNB "in diesem Gerichtsverfahren in einem Dilemma". Die Bank habe "die Wichtigkeit der Abteilung hervorheben wollen, musste aber andererseits erklären, warum sie die Leitung dieser wichtigen Abteilung mit einer ihrer Meinung nach sozial nicht kompetenten Person besetzen wollte. Das ist ihr nur bedingt gelungen."

Wie auch immer: Im März wurde die Abteilung aufgelöst, der Exrevisor wurde Referent in der neuen Abteilung IT-Strategie – auch die Versetzung ist laut Urteil rechtswidrig. Die Frage, wo der Nationalbanker als Nächstes untergebracht wird, ist offen. (Renate Graber, 28. 9.2015)