Brüssel/Wien – Neben zahlreichen Gläubigerklagen gegen die österreichische Vorgangsweise bei der Hypo-Abbaueinheit Heta rennen betroffene Investoren auch der EU-Kommission die Türen ein. Sie verlangen vom für Finanzen zuständigen Kommissar Jonathan Hill ein Einschreiten gegen das Schuldenmoratorium und berufen sich dabei auf angebliche Verstöße gegen die Kapitalmarktfreiheit und eine EU-widrige Umsetzung der Bail-in-Richtlinie. Letztere sieht vor, dass Gläubiger einen Beitrag zu Bankabwicklung leisten müssen.

In einem Schreiben an Hill beschwert sich nun die Europäische Vereinigung öffentlicher Banken (EAPB) und meint darin, dass Wien die "Instabilität an den Finanzmärkten erhöht". Inhaltlich legt die Vereinigung, der neben zahlreichen deutschen Instituten unter anderen der österreichische Hypo-Verband und als außerordentliches Mitglied die Erste Group angehören, die Finger in bekannte Wunden: Mit dem Heta-Moratorium würden die Gläubiger schlechtergestellt als im Falle einer Insolvenz, was laut EU-Abwicklungsrichtlinie dezidiert nicht der Fall sein darf.

Begründung: Würde die Heta in Pleite geschickt, könnten die Investoren die Kärntner Haftungen in Anspruch nehmen. Mit dem Moratorium wird die Forderung hingegen gestundet, weshalb das Land nach österreichischer Auffassung nicht belangt werden kann.

Kein kritisches Geschäft

Zweiter Anknüpfungspunkt: Abwicklung samt Schuldenschnitt seien nur für den Fall bestimmt, dass wichtige Funktionen einer Bank wie der Schutz von Einlagen bewahrt werden müssen. Allerdings stand die Heta schon davor auf Abwicklung, hat ihre Banklizenz verloren und verfüge gar nicht mehr über derart kritische Geschäftsfelder, moniert die Bankenvereinigung. Sie verkneift sich nicht den Hinweis, dass die Anwendung des österreichischen Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetzes auf Abbaueinheiten erst in letzter Minute in den Entwurf geschleust wurde und dieser Passus im Widerspruch zur EU-Richtlinie stehe.

Hill hält sich in der Angelegenheit zurück, nachdem er die Heta-Abwicklung ursprünglich positiv kommentiert hatte. Er verweist darauf, dass die aufgeworfenen Fragen von nationalen Gerichten behandelt würden und beim Europäischen Gerichtshof landen könnten. In diesem Fall würde die EU-Kommission – wie üblich – eine Stellungnahme abgeben. Der Brite versichert in seiner schriftlichen Antwort vom 17. September, dass "alle notwendigen Schritte gesetzt werden, um zu gewährleisten, dass EU-Recht voll respektiert wird". (as, 1.10.2015)