Wiener Neustadt – Im Verfahren eines Privatmannes gegen die Novomatic AG, deren Tochter Austrian Gaming Industries (AGI) GmbH und Unternehmensgründer Johann Graf hat das Landesgericht Wiener Neustadt der Klage teilweise stattgegeben. AGI wurde nicht rechtskräftig zur Zahlung von 107.420 Euro samt Zinsen seit Oktober 2012 verurteilt. Der Glücksspielkonzern hat angekündigt, in die Berufung zu gehen.

Thomas Sochowsky, Initiator von automaten-klage.at, hatte auf die Rückzahlung von 138.350 Euro geklagt. Eine Summe, die nicht er selbst an Glücksspielautomaten verloren hatte. Sochowsky fordert das Geld für einen anderen Spieler ein, von dem er sich die Einsätze zum Inkasso abtreten hat lassen. Das ist juristisch möglich. Es handle sich um ein "bahnbrechendes Urteil", hielt der Kläger am Dienstag in einer Aussendung fest.

Unterschiedliche Entscheidungen

Novomatic-Anwalt Peter Zöchbauer teilt mit, die Entscheidung werde damit begründet, "dass die gegenständlichen und nicht mehr seit 01.01.2015 gemäß dem Wiener Veranstaltungsgesetz von der Beklagten betriebenen Glücksspielautomaten mit ihren Spielen und Spielvarianten, die übrigens über das Genehmigungs- und Vergnügungssteuerverfahren freilich in Kenntnis des Wiener Magistrats angeboten wurden, nicht behördlich bewilligt gewesen wären". Dies sei "umso verwunderlicher, als diese Entscheidung in diametralem Widerspruch zu einer Entscheidung des gleichen Gerichts sowie des Handelsgerichts Wien – ebenfalls in Zusammenhang mit in Wien bis zum 31.12.2014 angebotenen Spielen – steht".

Darüber hinaus hat laut Zöchbauer auch das Oberlandesgericht Wien in zwei Entscheidungen rechtskräftig festgehalten, "dass die vorliegenden Konzessionen der Stadt Wien auch die angebotenen Spiele und Spielvarianten mitumfassen und diese daher behördlich bewilligt waren". Nicht zuletzt habe sogar der Oberste Gerichtshof festgestellt, dass sämtliche von AGI hergestellten und von Konzernunternehmen angebotenen und betriebenen Glücksspielautomaten mit ihren Spielen sowie Spielprogrammen – insbesondere auch die kritisierten Spielvarianten wie Action Games, Würfelsymbolspiele, Automatikstarttaste und Gambling-Funktionen – "rechtmäßig sind, da diese behördlich genehmigt wurden".

Hält das Urteil, müsse der Novomatic-Konzern "mit einer Lawine an Spielerklagen rechnen", betonte Sochowsky. Schon jetzt hätten mehr als zehn von ihm beratene Spieler Klagen eingereicht. (APA, 6.10.2015)