Die Verhandler haben sich auf die Tarife für die einzelnen Gerätegruppen geeinigt.

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Die Vertreter von Künstlern und des Handels haben die letzten Verhandlungen zur Festplattenabgabe abgeschlossen. Die Tarife für verschiedene Speichermedien stehen nun fest. Das berichtet das Bundesgremium des Elektro- und Einrichtungsfachhandels der Wirtschaftskammer.

Obmann Wolfgang Krejcik zeigt sich insgesamt zufrieden. Man konnte zwar die Einführung der Urheberrechtsabgabe nicht verhindern, jedoch sei nun Rechtssicherheit für alle betroffenen Betriebe gegeben.

35 Cent bis fünf Euro

Die Abgabe an die Verwertungsgesellschaften ist nun wie folgt definiert: Für integrierte Speicher in Notebooks und Desktoprechnern sind pro Gerät fünf Euro zu entrichten. Bei Wechselfestplatten wurde ein Betrag von 4,50 Euro vereinbart. Bei Smartphones und Handys, die Musik oder Videos wiedergeben können, werden 2,50 Euro fällig. Für Speicherkarten jeweils 35 Cent.

3,75 Euro beträgt die Abgabe für Tablets. Dazu wurden auch Smartwatches (ein Euro) sowie digitale Bilderrahmen (zwei Euro) in den Katalog auiifgenommen. Eine Abstufung je nach Speicherkapazität, so wie es etwa bei USB-Sticks gehandhabt wird, ist nicht vorgesehen.

Gültig bis Ende 2016

Die Tarife gelten als akkordiert und werden in einen Gesamtvertrag einfließen, der noch nicht ganz ausverhandelt ist. Eingehoben werden die Beträge rückwirkend ab erstem Oktober. An diesem Tag trat auch die Urheberrechtsnovelle in Kraft.

Ende 2016 soll eine Evaluierung stattfinden. Etwaige Änderungen werden daran bemessen, wie nahe man der vorgesehenen Gesamtvergütung von 29 Millionen Euro kommt. (gpi, 06.11.2015)