Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) und Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) bleibt Ministeranklage wegen Grenzöffnung erspart.

Wien – Im Verfassungsausschuss, der am Montag im Hohen Haus getagt hat, ist die FPÖ mit ihrer Forderung, Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) und Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) wegen Gesetzesverletzung beim Verfassungsgerichtshof anzuklagen, abgeblitzt. Darüber informierte die Parlamentskorrespondenz.

Die FPÖ hat ihre Anträge im September eingebracht und damit begründet, dass die zwei Regierungsmitglieder mit dem Offenhalten der österreichisch-ungarischen Grenze dazu beigetragen hätten, dass das Fremdenpolizeigesetz von den Behörden nicht vollzogen wurde.

Es sei notwendig, die geltenden Bestimmungen anzuwenden, um die Sicherheit in Österreich zu gewährleisten, betonte FPÖ-Abgeordneter Harald Stefan in der Debatte. Da Flüchtlinge nicht registriert würden, wisse man nicht, welche Personen einreisen und ob darunter auch Verbrecher seien.

Wittmann: Grenzöffnung rechtskonform

Mit Ausnahme des Team Stronach unterstützte keine Fraktion das Ansinnen der Blauen. Ausschussobmann Peter Wittmann (SPÖ) und ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl sagten, dass die Öffnung der Grenzen für die Flüchtlinge gemäß dem Schengener Grenzkodex rechtskonform gewesen sei, da es sich um einen humanitären Notfall gehandelt habe.

Auch das Strafrecht erlaube es, einen entschuldigenden Notstand geltend zu machen, betonte Wittmann. Den Flüchtlingsstrom hätte man nur durch den Einsatz von Schusswaffen stoppen können, zitiert die Parlamentskorrespondenz Wittmann. (red, 9.11.2015)