Brüssel – Das Europaparlament hat am Mittwochabend für ein einheitliches EU-Wahlrecht gestimmt. Es sieht eine noch nicht genau definierte Prozenthürde für den Einzug von Parteien ins Parlament sowie EU-weite Spitzenkandidaten vor. Zudem soll das Wahlalter für Europawahlen in allen EU-Staaten auf 16 Jahre gesenkt werden.

Bereits am 27. Oktober wurde die Debatte dazu im Parlament abgehalten. Am Mittwoch wurden mit 315 Stimmen bei 234 Gegenstimmen und 55 Enthaltungen Reformen des EU-Wahlakts von 1976 gefordert. Denn die derzeit großen Unterschiede in den nationalen Wahlvorschriften stehen nach Ansicht der Mehrheit der Abgeordneten im Widerspruch zu dem Gedanken der Unionsbürgerschaft und dem Grundsatz der Gleichheit.

Kein Reißverschlusssystem

Der Vorschlag enthält die Einführung einer Hürde von drei bis fünf Prozent bei Wahlen zum Europaparlament. Keine Mehrheit erhielt hingegen die Einführung eines Reißverschlusssystems bei der Listenerstellung, sie fiel damit aus dem beschlossenen Vorschlag.

Zustimmung fand das einheitliche Wahlalter. Dieses soll nach Vorstellungen der Abgeordneten an die österreichische Regelung angepasst werden. Österreich ist bisher das einzige EU-Land, in dem bereits mit 16 Jahren gewählt werden kann.

Das EU-weite Wahlrecht soll vor der nächsten Europawahl 2019 eingeführt werden. Die Entscheidung darüber liegt beim Rat, in dem die 28 EU-Staaten vertreten sind. Das Europaparlament hat jedoch die Initiative ergriffen und verfügt auch über ein Vetorecht. Bereits bei der EU-Wahl 2014 waren europäische Spitzenkandidaten angetreten, das soll nun auch rechtlich verankert werden. (APA, 11.11.2015)