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Auch Erntehelfer sollen laut einem aktuellen Gesetzesentwurf pensionsversichert werden. Das freut nicht alle.

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Wien – Erntehelfer zählen nicht gerade zu den Spitzenverdienern in Österreich. In Tirol und Oberösterreich liegt der Brutto-Mindestlohn laut der Gewerkschaft Pro-Ge nur knapp über 1.100 Euro im Monat, am meisten muss in Salzburg gezahlt werden (1.445 Euro).

Sozialrechtlich sind die Erntehelfer derzeit schlechtergestellt als andere Angestellte – sie sind nur kranken- und unfallversichert, nicht aber pensionsversichert. Eine Gesetzesnovelle des Sozialministeriums soll das nun ändern. Argumentiert wird, dass Saisonarbeitskräfte, zu denen die Erntehelfer zählen, aus EU-rechtlichen Gründen "im Vergleich mit den eigenen Staatsangehörigen gleich zu behandeln" seien. Betroffen von der Regelung sind Bürger aus Drittstaaten und Kroatien (weil für sie die Arbeitsmarktöffnung noch nicht gilt).

"Überschießende" Interpretation

Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter (ÖVP) möchte das Begehr des Sozialministeriums aber verhindern. Sein Ressort bittet in einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf darum, von der Gleichstellung abzusehen. Die Rechtfertigung des Sozialressorts, bei der aktuellen Rechtslage handle es sich um eine verbotene Diskriminierung, erachtet das Landwirtschaftsministerium als "überschießend". Dass die Erntehelfer Anspruch auf den "gesamten Leistungskatalog" hätten, sei aus der entsprechenden EU-Richtlinie "nicht abzuleiten". Daher werde der Gesetzesentwurf abgelehnt.

Laut Arbeitsmarktservice wurden im vergangenen Jahr für 1.036 Erntehelfer Beschäftigungsbewilligungen ausgestellt. Einzelne Bewilligungen erfolgen immer nur für sechs Wochen. Die Gesamtbelastung für die Landwirtschaft würde sich jedenfalls in Grenzen halten. Im Sozialministerium wird mit jährlich 410.000 Euro an Pensionsversicherungsbeiträgen gerechnet. (go, 13.11.2015)