Graz – Michael Stürzenberger, Aktivist der rechten Kleinpartei "Die Freiheit" in Deutschland, ist am Mittwoch am Grazer Straflandesgericht wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren zu vier Monaten bedingter Haft und 960 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 51-Jährige hatte beim sogenannten Pegida-Spaziergang im März in Graz Muslime pauschal als Terroristen bezeichnet. "Sie haben von allen Moslems gesprochen. Was ich Ihnen vorwerfe, ist die Hetze. Wenn Sie damals differenziert hätten, würden wir nicht hier sitzen", sagte Staatsanwalt Johannes Winklhofer im Gerichtssaal, nachdem er Stürzenberger ein Foto eines islamistischen Mordes, bei dem auch die Opfer Muslime waren, gezeigt hatte.

"Vermittle nur Tatsachen"

Stürzenberger zeigte keine Reue. Dass die Geldstrafe so gering ausfiel, hängt damit zusammen, dass der Angeklagte angab, kaum Einkommen zu beziehen. Er lebe in einer bereits abbezahlten Eigentumswohnung in München.

Angezeigt hatten den rechten Aktivisten die Grazer Grünen. Bei der Pegida-Veranstaltung waren rund 300 Menschen anwesend, an einer Gegendemonstration nahmen rund 1.000 Personen teil.

Er und seine Mitstreiter hätten "nichts gegen Muslime als Menschen", die man auch aufklären wolle, verteidigte sich Stürzenberger. "Ich bin unschuldig, weil ich nur Tatsachen vermittle." Das sah Richterin Julia Riffl am Ende des Verhandlungstages allerdings anders. (APA, cms, 18.11.2015)