Wien – Die Transaktionen rund um die Wörthersee-Villa von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser beschäftigen die Finanz weiter, berichtet das Wirtschaftsmagazin "Format" in seiner neuen Ausgabe. Ermittelt werde wegen Verdachts auf Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der komplizierten Besitzkonstruktion. Auch Konten seien geöffnet worden.

Laut Bericht war im Mai 2015 die Anordnung zur Öffnung der Konten der SMW OG und von Grassers "Wahlonkel" Burkhard Graf, der als Vertreter der SMW agierte, ergangen. Das Finanzamt habe den Verdacht, dass der Mietvertrag zwischen der SMW und der First Immobilien ein Scheingeschäft darstelle und die Mietzahlungen wieder in die Sphäre der Mietenden zurückgeflossen seien.

Mit der Vermietung sei außerdem erst nach Einleitung eines Finanzstrafverfahrens im Dezember 2010 begonnen worden. Vermietet worden sei nur an Familienmitglieder und einen Freund des Beschuldigten. Dies verstärke den Eindruck, dass die Vermietung nur zur Verschleierung der wirklichen Vermögensverhältnisse dienen sollte, nämlich der letztlich Grasser zuzurechnenden Liegenschaft.

Villa verkauft

Grasser habe seine Villa in Maria Wörth unterdessen verkauft. Das Anwesen sei im Juli 2014 um 3,9 Millionen Euro an einen Arzt gegangen. Formal habe die Villa-Besitzgesellschaft SMW OG damit rund zwei Millionen Euro Gewinn gemacht. Sie habe für Grundstück, Haus und Renovierung ab 2008 rund 1,8 Millionen Euro gezahlt.

Die Villa gehörte – über die österreichische Firma SMW OG von Burkhard Graf – letztlich einer Grasser-Stiftung in Liechtenstein. Grasser hatte in der Villa laut eigenen Angaben als Stifter ein Nutzungsrecht, seine Frau Fiona zahlte laut Grassers Angaben Miete an die Stiftung. Die Finanz vermutet eine Umgehungskonstruktion.

Die Finanz werfe Grasser vor, "durch die Nichterklärung von erzielten Einkünften in den Einkommenssteuererklärungen eine Verkürzung an bescheidmäßig festzusetzenden Abgaben (...) von rund 4,9 Millionen Euro bewirkt zu haben", zitiert das "Format". Betroffen seien die Jahre 2007 bis 2010. Im Finanzstrafverfahren wird auf drei Oberlandesgerichts-Entscheidungen gewartet, weil Einsprüche von Grassers Steuerberatern wegen beschlagnahmter Akten noch entschieden werden müssen. (APA, 26.11.2015)