Zehn vor zwölf ist für die Österreichische Volksbanken AG längst vorbei. Ihre Vergangenheit birgt interessante Aspekte.

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Wien – Der Volksbankensektor lässt seine Vergangenheit bzw. die der nicht mehr existenten Österreichischen Volksbanken AG (ÖVAG) aufklären. Abseits der laufenden Begutachtung der strategischen Entscheidungen gibt es bereits Erkenntnisse zur Kapitalbeschaffung der ÖVAG und einiger Volksbanken – sie erhellen sich unter anderem aus der "Sonderuntersuchung" von Business Valuation. Zudem führt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) immer noch Ermittlungen, unter anderem geht es da um Nebenabreden zu Tauschgeschäften mit Partizipationskapital (PS-Kapital) und damit verbunden um die Richtigkeit der Bilanzen. Themen, die 2012 und 2013 auch die ÖVAG-Innenrevision beschäftigt hielten.

Tauschgeschäfte

Laut Sonderuntersuchung und WKStA haben ÖVAG und bestimmte Volksbanken in diesem Konnex "Tauschgeschäfte" miteinander gemacht. Grund: Kreditinstitute durften damals maximal zehn Prozent des von ihnen begebenen PS-Kapitals selbst halten.

Um diese Schwelle einhalten zu können, hat die ÖVAG PS-Scheine von Volksbanken angekauft und vice versa. Ein solches Vorgehen sei "zwar aus betriebswirtschaftlicher Sicht sinnvoll", wie es in der Sonderuntersuchung heißt, im Fall der ÖVAG sei es aber zu "Sondervereinbarungen" gekommen: Die Transaktionen wurden durch Ausgleichszahlungen neutralisiert (auch aus steuerlichen Gründen).

Daneben gab es aber auch Geschäfte, die nur in einer Richtung liefen. In dem Fall übernahm die ÖVAG PS-Scheine von Volksbanken, die ihr dafür Provisionen gezahlt haben. Für deren Abrechnung wurden in der ÖVAG intern "fiktive Rechnungstexte kreiert".

Die Volksbank (VB) Kufstein war schon 2000 mit der "Problematik ,Halten von eigenen PS-Scheinen'" (ÖVAG-Vermerk) ans Spitzeninstitut herangetreten; die Tauschvariante war das Ergebnis. "Ziel ist es, noch im November (nächster OeNB-Meldetermin 30. 11.) ein (...) Nominale 1 Mio. VB-PS-Scheine an die ÖVAG zu verkaufen und dafür seitens der VB ÖVAG-PS-Scheine zu erwerben", hieß es am 5. November 2000 im "streng vertraulichen Aktenvermerk" der ÖVAG.

"Fiktive Rechnungen"

Und: "In einem Sideletter" müssten die jährlichen Ausgleichszahlungen vereinbart werden. Dieser Sideletter "ist sehr diskret zu behandeln, da er (...) die Steuerfreiheit der Ausschüttung gefährden könnte. Aus diesem Grund darf die Ausgleichszahlung (...) auch nicht als solche bezeichnet werden, sondern muss als ,Provision' oder ,Zinsen-Boni' für ein anderes Geschäft erfolgen."

Fünf Tage später stand die Vereinbarung, die Verrechnungstexte für die "Provision" mäanderten dann zwischen "Bearbeitungsgebühr Kathrein", "Prüfungsgebühr Bergbahn Scheffau" und "Prüfungsgebühr ,Der Bär'". Anscheinend "völlig fiktiv gewählte Rechnungstexte für Leistungen, die nie erbracht wurden", heißt es in der Sonderuntersuchung.

Beispiel macht Schule

Gemäß Interner Revision hat die VB Kufstein der ÖVAG für ihre PS-Dienste von 2000 bis 2011 fast 505.000 Euro bezahlt. Das Tiroler Beispiel sprach sich herum. 2001 wandte sich die VB Krems-Zwettl an die ÖVAG, allerdings hatte die keine eigenen PS-Scheine mehr zum Tauschen. Also übernahm sie Krems-Zwettler PS-Scheine und kassierte dafür gemäß Vertrag eine "Provision (offizielle Bezeichnung der Belastung (...) wird noch vereinbart) von 3,2 Prozent". Die Niederösterreicher überwiesen im Lauf der Jahre rund 106.000 Euro.

Der Sachverständige, der für die WKStA die "Nebenabreden zu Dividenden beim PS-Kapital" geprüft hat, gab 2014 Entwarnung: Die "Fehldarstellung der Eigenmittel" durch die zwei Volksbanken sei "nicht wesentlich" gewesen, stellte er fest.

Übrigens parkte die ÖVAG ab Ende der 1980er-Jahre auch selbst PS-Scheine um. Sie lagerte sie etwa an Victoria Versicherung, Ergo und den Österreichischen Genossenschaftsverband aus – zahlte dafür Boni und sicherte fixe Rückkaufpreise zu. Victoria bekam für die Garagierung 560.000 Euro (1993 bis 2009). Der Sachverständige sah "im Zweifel für den Beschuldigten" keinen Schaden für die ÖVAG und keine Fehldarstellung ihres Kapitals. Also weder Untreue noch Bilanzfälschung. (Renate Graber, 27.11.2015)