Bild nicht mehr verfügbar.

Das Gesetz soll Mitte Jänner in Kraft treten.

Foto: dpa/Weißbrod

Wien – Tierschützer, die von den Terrorismusbekämpfern des Staates ins Visier genommen werden: Dieser in Österreich Realität gewordene Fall soll der Vergangenheit angehören. "Man kann es drehen und wenden, wie man will", sagt Otto Pendl, Sicherheitssprecher der SPÖ, im Parlament: "So etwas wird nicht möglich sein."

Einen Riegel vorschieben soll das neue Staatsschutzgesetz, auf das sich SPÖ und ÖVP nach eineinhalbjährigen Verhandlungen geeinigt haben. Die Koalition will den Behörden damit "sensible Ermittlungsmethoden" (VP-Klubchef Reinhold Lopatka) in die Hand geben, um Terrorismus präventiv zu bekämpfen – dies jedoch in einem engeren Rahmen als im ursprünglichen Entwurf des Innenministeriums vorgeschlagen.

Zusammengestrichen haben die Parlamentarier etwa den Katalog der Tatbestände. Der Aktionsradius der Staatsschützer werde auf Fälle wie ideologischen und religiösen Extremismus, Terror, Spionage oder die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen beschränkt, sagt SP-Klubobmann Andreas Schieder. Die "Wahrung des öffentlichen Ansehens" fällt hingegen als Aufgabe weg, und auch die vielzitierten Tierschützer seien nun eben außen vor: "Tierschutz ist keine Ideologie."

Angewendet werden soll das Gesetz von einer zentralen Stelle: Die bisherigen neun Landesämter werden laut Koalitionsplan aufgelassen, in den Ländern verbleiben nur spezielle Einheiten in den Polizeidirektionen. Alle Fäden laufen beim Bundesamt für Verfassungsschutz zusammen.

Heiß umstritten war die Frage, wer die Ermittler wie kontrolliert. Zwar bleibt es beim Prinzip eines Rechtschutzbeauftragten, der vom Innenministerium vorgeschlagen und nach aufwendigem Verfahren, Anhörung der Höchstrichter inklusive, vom Präsidenten ernannt wird. Doch statt einer Einzelperson ist ein dreiköpfiger Senat vorgesehen, in dem wenigstens ein Mitglied mindestens zehn Jahre Erfahrung als Richter oder Staatsanwalt haben muss – womit die SPÖ ihre Forderung nach richterlicher Kontrolle erfüllt sieht.

Auch die parlamentarische Kontrolle werde ausgebaut, geloben die Koalitionäre: Schließlich sei der Senat nicht nur dem entsprechenden Unterausschuss im Nationalrat berichtspflichtig, sondern könne sich auch aus Eigeninitiative an diesen wenden.

Kritisierte V-Männer bleiben

Die Rechtsschützer würden etwa von Fall zu Fall eingrenzen, wie sogenannte V-Männer, verdeckte Kontaktleute in der jeweiligen Szene, im Auftrag der Polizei konkret vorgehen dürften, erläutert Schieder. Wie für dieses Beispiel gilt für das gesamte Gesetz: Die Parlamentarier haben an den Rahmenbedingungen herumgedoktert, die neuen, zum Teil umstrittenen Instrumentarien bleiben hingegen aus dem Entwurf des Innenministeriums erhalten. So soll die Behörde nach wie vor das Recht bekommen, Ermittlungsdaten statt neun Monate nun zwei Jahre (oder länger) zu speichern.

Die Koalition will den entsprechenden Abänderungsantrag zum Gesetz am Dienstag einbringen, sich aber dann bis Jänner Zeit nehmen: Sie hofft auf einen Konsens mit den Oppositionsparteien.

Eine erste Reaktion kommt von den Grünen: Sicherheitssprecher Peter Pilz wertet als wichtigen Erfolg, vor allem der eigenen Partei, dass der Katalog der Delikte auf Terror & Co beschränkt wird. Für lückenhaft hält er aber das rechtliche Sicherheitsnetz. Der Abgeordnete fordert eine "scharfe parlamentarische Kontrolle in Echtzeit – doch davon könne, etwa bei der Datenspeicherung, keine Rede sein: "Da gibt es überhaupt keinen Rechtsschutz." (Gerald John, 29.11.2015)