Wien – Der neue Rechtsschutz-Dreiersenat, den SPÖ und ÖVP als Kompromiss für die Kontrolle des neuen Staatsschutzes präsentiert haben, wird noch etwas auf sich warten lassen. Der amtierende Rechtsschutzbeauftragte Manfred Burgstaller hat noch einen Vertrag bis 2019 und soll diesen auch erfüllen, hieß es im VP-Klub. Seine Stellvertreterinnen haben Verträge bis Ende 2016.

"Hervorragende Arbeit"

Das Team leiste hervorragende Arbeit und solle dies auch bis Ablauf der Amtszeiten tun, so die Sprecherin von ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka. Danach werden die Funktionen dem Staatsschutzgesetz entsprechend ausgeschrieben. Daher werde es auch entsprechende Übergangsregeln geben.

In den ersten Monaten, die das Staatsschutz-Gesetz in Kraft ist (ab 1. Juli 2016), wird damit die Vorgabe, dass mindestens ein Mitglied des künftigen Senats zehn Jahre lang als Richter oder Staatsanwalt gearbeitet haben muss, nicht erfüllt. Burgstallers Stellvertreterin Ursula Bergmüller-Hannak arbeitet zwar als Richterin (am Landesverwaltungsgericht Salzburg) – aber seit 2014, als die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Kraft trat. Davor war sie ab 1994 Mitglied des Unabhängigen Landesverwaltungssenats und somit Beamtin, nicht Richterin.

SPÖ und ÖVP betonen, dass der Rechtsschutz grundsätzlich deutlich gegenüber der bisherigen Rechtslage (im Sicherheitspolizeigesetz, SPG) gestärkt würden. Es gebe mehr Ressourcen, die Stellvertreter des Beauftragten würden gestärkt, und die Unabhängigkeit werde durch "räumliche Trennung" unterstrichen, heißt es in Unterlagen.

Freilich hatten laut SPG der Rechtsschutzbeauftragte und seine Stellvertreter bereits bisher "gleiche Rechte und Pflichten", und auch am Bestellmodus ändert sich nichts: Berufen werden sie weiterhin vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung nach Anhörung der Präsidenten des Nationalrates sowie der Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes.

Ermittlungsmaßnahme muss genehmigt werden

Außerdem muss der Rechtsschutzbeauftragte künftig jede Ermittlungsmaßnahme vorab genehmigen, wird hervorgehoben. Bei der sogenannten erweiterten Gefahrenforschung galt dies schon bisher, nun aber soll es vor der Durchführung jeder Ermittlungsmaßnahme – immer in Sachen Terrorbekämpfung, wohlgemerkt – Pflicht werden.

Auch, dass der Rechtsschutzbeauftragte sich direkt an den parlamentarischen Unterausschuss "zur Überprüfung von Maßnahmen zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit" wenden kann, wird von den Regierungsparteien als Verbesserung gesehen. Bisher musste das BMI lediglich den jährlichen Rechtsschutz-Bericht ans Parlament weiterleiten – was allerdings auch künftig der Fall sein wird. (APA, 30.11.2015)