Linz – Der Rechtsstreit um die nächtlichen Glockenschläge des Linzer Mariendoms geht weiter. Nachdem ein Anrainer mit seiner Klage auf Unterlassung nach dem Landesgericht auch vom Oberlandesgericht Linz abgewiesen wurde, will er den Obersten Gerichtshof anrufen. Das teilte sein Anwalt am Montag mit.

Den Kläger, der das Haus nahe dem Dom im Jahr 2004 erworben hat, stört das Schlagen der Glocken der Kirchturmuhr zu jeder Viertelstunde auch in der Nacht zwischen 22 und 6 Uhr – insgesamt 222 Schläge. Er leide an Schlafstörungen und als Folge davon an diversen Symptomen wie Panikreaktionen, Schweißausbrüchen, Erschöpfungs- und Ermattungszuständen, "wie bei einem Burnout". Dem hielt Dompfarrer Maximilian Strasser entgegen, der Gebrauch der Glocken werde schon lange praktiziert. Auch er wohne neben der Kirche: "Ich leide nicht."

"Gesundheitsbeeinträchtigung für sensible Menschen"

Das Erstgericht begründete die Klagsabweisung damit, dass eine Beeinträchtigung "sowohl ortsunüblich als auch unzumutbar" sein müsste. In dem Richterspruch hieß es weiters, "auch einem durchschnittlichen verständigen Käufer wäre im Zeitpunkt des Erwerbs der Liegenschaft die Lärmbeeinträchtigung und damit einhergehend eine allfällige Schlafstörung bzw. Gesundheitsbeeinträchtigung für sensible Menschen erkennbar gewesen".

Für das Berufungsgericht hätte der Kläger nachweisen müssen, dass eine "allgemeine" Gesundheitsgefährdung vorliegt. Die Gesundheitsgefährdung eines einzelnen Menschen könne nicht untersagt werden.

Positiv sehen der Kläger und sein Anwalt jedoch, dass das Oberlandesgericht die ordentliche Revision zugelassen hat, weil es keine Judikatur zu Lärmimmissionen gebe und weil der Fall über den Einzelfall hinausgehe. Aus diesem Grund wollen sie auch den Obersten Gerichtshof anrufen und die Rechtssache dort endgültig entscheiden lassen. (APA, 30.11.2015)