Nach nahezu eineinhalb Jahren der Diskussion in der Enquetekommission "Würde am Ende des Lebens" sind zwar bisher freilich nicht umgesetzte Forderungen wie etwa jene nach einem Ausbau der Palliativmedizin und des Hospizwesens für konsensfähig erachtet worden. Was aber eine Änderung des Paragrafen 78 des Strafgesetzes bezüglich der Unterstützung beim Suizid betrifft, ist man ergebnislos auseinandergegangen, auch wenn die diesbezüglichen Empfehlungen der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt mit großer Mehrheit für eine Entkriminalisierung plädierten, die Oppositionsparteien durchaus diese Auffassungen vertraten und jüngste Umfragen zeigten (etwa die Grazer Studie von 2014), dass eine beträchtliche Mehrheit der Bevölkerung für eine Liberalisierung der derzeitigen Gesetzeslage eintritt.

Da man in Österreich den Kompromiss bekanntlich schon vor Ausbrechen des Konflikts beschließt, könnte man vermuten, dass die Forderung des konservativen Koalitionspartners, in der Verfassung Verbote zu verankern hinsichtlich der Tötung auf Verlangen und des assistierten Suizids, zu einem Veto, aber auch Nachgeben des regierenden Partners geführt haben mag. Diese Forderung hat nicht nur bei vielen Juristen zu abfälligen Kommentaren geführt, sondern auch bei namhaften Palliativmedizinern wie etwa bei Gian Domenico Borasio ("Für mehr Menschlichkeit am Lebensende", DER STANDARD, 12. Dezember) völliges Unverständnis hervorgerufen.

Dass Österreich innereuropäisch hier eine mehr als fragwürdige Position vertritt, mag den einen als Bollwerk gegenüber den bösen Beneluxstaaten und der Schweiz willkommen sein, den anderen hingegen als etwas erscheinen, das sich gut in die Verdrängungsmechanismen dieses Landes einfügt. Im Übrigen schließen sich auch in den Vereinigten Staaten von Amerika immer mehr Bundesstaaten der liberalen Gesetzgebung von Oregon an.

Dabei waren die Empfehlungen der Bioethikkommission wahrlich nicht revolutionär: Bei Beibehaltung des Verbots der (aktiven) Tötung auf Verlangen sollte in aussichtslosen, genau umrissenen Fällen die Mithilfe durch Angehörige, nahestehende Personen oder Ärzte beim Suizid straffrei gestellt werden.

Dass sich die Ärzteschaft aufgrund der bestehenden Gesetzeslage und natürlich auch durch den derzeitigen Anlassfall in Salzburg mehr als verunsichert sieht, liegt auf der Hand. Die Gratwanderung zwischen einem Übertherapieren und einer oft sinnlosen Lebensverlängerung lässt sich nicht durch Vorschriften, Gesetze oder rigorose ethische Prinzipien in den Griff bekommen. Der dabei gefallene Begriff der "Sicherheitsmedizin", die Verlagerung medizinischer Entscheidungen zur Justiz, zeigen deutlich, dass der Trend zur Übertherapie zunehmen wird.

Sterbetourismus

Wer dabei auf der Strecke bleibt, ist der Betroffene, der Sterbende, dem nicht allein der letzte Rest an Autonomie genommen wird, sondern der mit seinen Ängsten, seinem Schmerz und seinem Leid letztlich alleingelassen wird und der den sogenannten Sterbetourismus in die Schweiz auch einsam antreten muss, um den ihn Umsorgenden nicht dem Strafrecht auszuliefern. Hier sehe ich einen nahezu barbarischen Rückfall bezüglich der Forderung des Sterbens in Würde.

Hat der Staat tatsächlich noch etwas am Sterbebett zu suchen, nachdem er bereits unser gesamtes Leben immer mehr zu regulieren, die vielgerühmte Autonomie immer mehr zurückzudrängen versucht?

Was bei diesen Diskussionen, die sich im Wesentlichen um die Begriffe der Unantastbarkeit des Lebens und um "Lebensqualität" drehen, auf der Strecke zu bleiben scheint, ist der sterbende Mensch selbst. Sterbehilfe kann zweierlei bedeuten: Begleitung, Milderung der Schmerzen, auch palliative Sedierung, aber auch Abbruch von Therapie, Verhelfen zu einem Tod, der dann wirklich ein solcher in Würde sein könnte, indem er ein selbstbestimmter ist. Nicht wenige Intensivmediziner wie etwa Franco Cavalli sehen in einer derartigen Sterbehilfe einen, wenn auch für alle qualvollen, Akt der Liebe und Empathie.

Wir haben verlernt, unsere Endlichkeit zu akzeptieren, wir haben die Einsicht verloren, dass die Grenze zwischen Tun und Unterlassen nie eine für allemal festzulegende ist, und wir haben verlernt, das Sterben als einen Teil, als einen Akt des Lebens zu verstehen.

Hindernis Religion

Gewiss, die Religionen, vornehmlich die katholische, mögen, wie Alois Schöpf ("Ein Raub der letzten Freiheit des Lebens", DER STANDARD, 30. November) in seinem Kommentar ausführt, in Österreich ein wesentliches Hindernis auf dem Weg zu einer Liberalisierung darstellen.

Aber nicht nur bei vielen Theologen, wie etwa Hans Küng, auch bei vielen gläubigen Menschen beginnt sich die Auffassung durchzusetzen, dass der allmächtige Gott nicht nur ein strafender, sondern auch ein barmherziger ist, der dem Menschen Freiheit geschenkt hat, sowohl im Leben als auch beim Sterben. Für viele Katholiken ist es durchaus mit ihrem Glauben vereinbar, bei unerträglichen Schmerzen in den letzten Stunden ihres Lebens Hilfe beim Sterben anzunehmen, ohne dabei Gefahr laufen zu müssen, der ewigen Verdammnis anheimzufallen. Höher als Gesetze steht die Gewissensentscheidung der Sterbenden. Auch wenn die politische Diskussion sich wieder einmal scheut, tabuisierte Themen offen zu diskutieren – hier gilt die Parole: in dubio pro libertate. Denn eine Liberalisierung der derzeitigen legistischen Situation zwingt niemanden, sie fordert vielmehr unsere Freiheit und Mündigkeit heraus. (Peter Kampits, 17.12.2015)