Sie sieht harmlos aus, sorgt aber immer wieder für Streit zwischen Mietern und Vermietern: die Therme.

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Sie wärmt das Wasser und heizt die Wohnung – lange war die Therme aber vor allem eines: ein Streitthema zwischen Mieter und Vermieter. Denn die Frage, wer im Schadensfall für die Reparatur aufkommen muss, hatte Konfliktpotenzial. Mit 1. Jänner 2015 trat aber eine Wohnrechtsnovelle in Kraft, mit der diese Frage endgültig geregelt wurde: Mieter müssen künftig für die Wartung, Vermieter für die Reparatur der mitvermieteten Therme aufkommen.

"Verbesserung für Mieter"

"Die neue gesetzliche Regelung hat zu einer Verbesserung der Allgemeinsituation der Mieter geführt", urteilt Wolfgang Kirnbauer vom Mieterschutzverband knapp ein Jahr später. Nachsatz: "Beim derzeit hohen Mietniveau war das auch dringend notwendig." Die meisten Streitfälle würden heute einvernehmlich bereinigt: "Drei Viertel der Vermieter haben diese neue Regelung akzeptiert", schätzt Kirnbauer.

Aber nicht alle: Probleme gebe es etwa, wenn die Miete aus historischen Gründen gering ist und Vermieter ihre Erhaltungspflicht daher nicht einsehen. Noch ein Streitfaktor: Wenn der Vermieter die schadhafte Therme nicht instand setzen will, verlangt er oft den Nachweis, dass der Mieter seiner Wartungspflicht überhaupt nachgekommen ist – und verweigert andernfalls die Instandsetzung. "Dies ist aber meist rechtlich unerheblich, da ein Kausalzusammenhang zwischen verletzter Wartungspflicht und Reparaturbedürftigkeit häufig gar nicht besteht", so Kirnbauer. Manche Thermen seien nämlich beispielsweise so alt, dass sie ihre durchschnittliche Lebensdauer ohnehin bereits überschritten hätten.

Manchmal ist selbst bezahlen sinnvoller

Solche Auseinandersetzungen könnten dann durchaus "nervenaufreibend" sein, so Kirnbauer: Im Fall des Falles könnten Mieter von Altbauwohnungen einen Antrag gegen den Vermieter bei der Schlichtungsstelle auf Instandsetzung der Therme stellen. Naturgemäß würden solche Verfahren aber monatelang dauern. Darauf, dass das Prozedere dem Mieter zu lange dauert, würden viele Vermieter spekulieren, sagt Kirnbauer: "Ohne funktionierende Warmwasseraufbereitung wird man ganz schnell mürbe."

In manchen Fällen sei es daher praktikabler, wenn Mieter dem Vermieter eine Frist zur Reparatur setzen – und nach Verstreichen ebendieser selbst die Arbeiten bezahlen und die Kosten nachher einklagen. Dieses Vorgehen berge aber einige Nachteile – etwa die Kostenrisiken der Klagsführung. Außerdem seien manche Mieter finanziell gar nicht erst in der Lage, die Reparatur vorzufinanzieren, so Kirnbauer.

Große Preisunterschiede

Eine finanzielle Belastung kann aber bereits die Thermenwartung sein: Die Vergleichsplattform Hukendu zum Beispiel hat vor kurzem die Preise von Anbietern eines Standard-Thermenservices verglichen. Die Preisunterschiede sind demnach groß, die Preise bewegen sich laut Plattform zwischen 98 und 162 Euro, der Durchschnittspreis lag bei 130 Euro.

Bei Robert Breitschopf, Landesinnungsmeister der Wiener Installateure, beschweren sich immer wieder Menschen, die sich bei der Thermenwartung geprellt fühlen. Am Markt gebe es "zu viele" schwarze Schafe, urteilt er: "Die meisten Beschwerden betreffen aber Kollegen, die die Wartung sehr günstig anbieten." Das Motto "Geiz ist geil" sei für Konsumenten verlockend, oft würde man aber bei Wartungen, die als besonders günstig angepriesen werden, am Ende teurer aussteigen.

Eine Thermenwartung gehe sich um 70 Euro gar nicht aus, so der Innungsmeister: Das Personal müsse nämlich oft geschult werden, eine Wartung dauere schnell eineinhalb Stunden, und die Messgeräte seien zudem teuer.

Rechnung nicht zahlen

Der beste Weg, sich vor Abzocke zu schützen, ist laut Breitschopf die Mundpropaganda. Können weder Nachbarn noch Freunde seriöse Betriebe empfehlen, dann rät er zur Recherche im Internet und zu einem Betrieb in unmittelbarer Nähe. "Der Idealzustand ist, jemanden zu finden, dem man vertraut."

"Im Zweifel" rät Breitschopf dazu, die Rechnung nicht oder nur teilweise zu begleichen. Ist nämlich die Rechnung erst ein-mal bezahlt, sei es schwierig, das Geld wieder zurückzubekommen. "Aber nur, wenn man ein schlechtes Gefühl hat", betont Breitschopf. Denn für Installateure sei es wichtig, das Geld gleich zu bekommen. "Es gibt nämlich ungeheuer viele Kunden, die kleine Beträge sonst nicht bezahlen", was ein enormer administrativer Aufwand sei. (Franziska Zoidl, 26.12.2015)