Eine Bergung von der Piste ist teuer: Die Kosten dafür übernehmen diverse Versicherungen.

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Mit dem Schnee kommen die Skiunfälle. 1.312-mal flog die ÖAMTC-Flugrettung in der Wintersaison 2014/2015 zur Unfallbergung in alpinem Gelände aus. Gerettet wurden verunglückte Skifahrer, Snowboarder, Tourengeher oder Langläufer. Für das Unfallopfer ist eine solche Bergung teuer. Der Einsatz eines Christophorus-Hubschraubers wird genau nach Flugminuten abgerechnet und kostet durchschnittlich 3.500 Euro.

Anders als bei Verkehrsunfällen oder anderen medizinischen Notfällen bezahlen die Krankenkassen Hubschraubereinsätze bei Sport- und Freizeitunfällen nicht. Bei lebensgefährlichen Verletzungen (zum Beispiel einem Schädel-Hirn-Trauma) oder dann, wenn es unmöglich ist, den Patienten auf dem Landweg zu transportieren, gibt es Zuschüsse. Sie variieren von Bundesland zu Bundesland. Die Wiener Gebietskrankenkasse etwa zahlt einen Zuschuss von derzeit 895 Euro.

Eine Ausnahme gibt es allerdings: Ist ein Unfallopfer so schwer verletzt, dass ein Hubschraubereinsatz auch im Tal gerechtfertigt wäre, werden die Kosten einer Bergrettung in Einzelfällen zur Gänze übernommen. Auch die Kosten für Unfälle bei Schulskikursen können übernommen werden, da sie bei der Wiener Gebietskrankenkasse als Arbeitsunfälle gelten. Für alle anderen Fälle empfiehlt die Krankenkasse Wintersportlern und Bergsteigern eine zusätzliche Unfallversicherung.

Versicherung kommt überraschend

Warum bei vielen Urlaubern eine solche Zusatzabsicherung aber meist gar nicht nötig ist, erklärt Ralph Schüller von der ÖAMTC-Flugrettung: "95 bis 97 Prozent der Patienten sind auf irgendeine Weise versichert, auch wenn sie es oft gar nicht wissen und es erst im Ernstfall herausfinden." Herkömmliche Unfallversicherungen, die Mitgliedschaft im Alpenverein oder bei den Naturfreunden, beim Roten Kreuz, in einem Automobilclub oder der Besitz einer Kreditkarte würden solche Unfallkosten meist abdecken. "Es ist natürlich sinnvoll, sich schon vor dem Skiurlaub um eine Unfallversicherung zu kümmern", so Schüller.

Neben gemeinnützigen Anbietern wie ÖAMTC und Rotem Kreuz stehen in Skigebieten auch diverse kommerzielle Flugrettungen zur Unfallbergung bereit. Welcher Anbieter zum Unfallort gerufen wird, entscheidet die Leitstelle. "Bei gleichwertiger Ausstattung der Hubschrauber wird das geeignete Rettungsmittel danach ausgewählt, wie schnell es am Unfallort sein kann", sagt der stellvertretende Bundesrettungskommandant des Roten Kreuzes, Markus Glanzer.

Laut Schüller habe der Verunglückte bei der Wahl des Rettungsmittels – ob bodengebunden oder per Hubschrauber – nichts mitzureden, auch wenn er bereit ist, für die Flugbergung zu bezahlen. "Einen Anspruch auf Rettung per Hubschrauber hat niemand. Ist aber einer verfügbar und wird vom Patienten gewünscht, kann eine Flugrettung stattfinden", sagt Glanzer vom Roten Kreuz. Von einem solchen Fall habe er allerdings noch nie gehört. (Bernadette Redl, 8.1.2016)