Eine ärztliche und rechtliche Beratung ist Voraussetzung, um eine Patientenverfügung abzuschließen. Der Patient muss eine Karte immer bei sich tragen, der Arzt muss nicht nach dem Willen suchen.

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Frage: Was ist eine Patientenverfügung?

Antwort: Die Patientenverfügung ist eine Vorbereitung auf den Ernstfall einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls. Sie soll rechtzeitig festlegen, mit welchen Behandlungen man als Patient leben oder eben nicht mehr leben will. Es gibt die beachtliche und die verbindliche Patientenverfügung. Erstere bestimmt, dass auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet werden soll, Zweitere beschreibt explizit die Maßnahmen, die ausgeschlossen werden sollen. Sie sind rechtlich verbindlich und nicht nur ein "frommer Wunsch", sagt Michael Enzinger, Präsident der Wiener Rechtsanwaltskammer.

Frage: Wozu dient sie?

Antwort: Es geht dabei um Selbstbestimmung und betrifft vor allem ältere Menschen und Personen, die eine lebensbedrohliche Krankheit haben. Voraussetzung ist die Geschäftsfähigkeit. Ein Sachwalter oder ein Familienmitglied kann das nicht übernehmen.

Frage: Kann ich das wie ein Testament schreiben und verwahren?

Antwort: Damit die Verfügung rechtlich bindend ist, muss zuvor eine ärztliche und rechtliche Beratung erfolgt sein. Es gibt ein Formular, das als Richtlinie gilt.

Frage: Wie konkret muss das sein?

Antwort: Je konkreter, desto besser. Wenn vor einer Operation gewünscht wird: "Ich will nicht an Maschinen angeschlossen werden", ist das für die behandelnden Ärzte schwierig umzusetzen. Damit wäre nicht einmal eine Narkose möglich. Daher ist die ärztliche Beratung sinnvoll, um unerwünschte Behandlungen auszuschließen. Es geht aber in einer Verfügung nicht nur um rein medizinische Wünsche: Patienten können beispielsweise damit auch bestimmen, welche Familienangehörigen Auskunft über den Gesundheitszustand bekommen sollen und wer sie überhaupt besuchen darf.

Frage: Wenn ich im Koma liege, entscheiden meine Angehörigen, ob "die Maschinen abgedreht" werden?

Antwort: Nein. Das ist im Ausland unter Umständen möglich, in Österreich dürfen Angehörige nie entscheiden, sondern der Arzt. Selbst wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt, geht es darum, im Sinne der Verfügung zu handeln.

Frage: Wie lange gilt die Verfügung?

Antwort: Sie ist auf fünf Jahre beschränkt und muss daher immer wieder erneuert werden, Voraussetzung ist die Geschäftsfähigkeit. Wenn der Patient nicht mehr selbst bestimmen kann oder sie bereits angewendet wird, muss sie nicht erneuert werden.

Frage: Woher weiß mein Arzt Bescheid?

Antwort: Wird eine Patientenverfügung hinterlegt, bekommt der Patient eine Karte, die er bei sich tragen soll. Die Bringschuld liegt aber beim Patienten. Ob es in Zukunft auch in der Elektronischen Gesundheitsakte gespeichert werden soll, ist noch unklar. Der Wiener Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres sagt dazu: "Zuerst soll Elga einmal funktionieren, dann können wir weiterreden."

Frage: Was passiert im Notfall?

Antwort: Bei einem Notfall ist der Arzt nicht verpflichtet, nach einer Patientenverfügung zu suchen. Hier gebe es andere Prioritäten, sagt Elisabeth Rech, Vizepräsidentin der Wiener Rechtsanwaltskammer. Es werde aber an einer Verpflichtung gearbeitet.

Frage: Wie viele Menschen haben eine Patientenverfügung?

Antwort: Das Interesse ist bescheiden, konkrete Zahlen gibt es nicht. Im Register der Rechtsanwaltskammer scheinen 7.000 Menschen auf. Enzinger rechnet mit insgesamt 14.000 Verfügungen, die zum Teil auch bei Patientenanwaltschaften oder Notaren hinterlegt sind. Das geringe Interesse erklärt er sich mit der "Scheu, sich mit dem Ende des Lebens zu beschäftigen", außerdem sei das Instrument zu wenig bekannt, die beiden Kammern wollen besser informieren. (Marie-Theres Egyed, 15.1.2016)