Wien – Die Gehälter der nach dem Uni-Kollektivvertrag beschäftigten Mitarbeiter der Universitäten steigen ab 1. Jänner 2016 um 1,26 Prozent. Der entsprechende Abschluss mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) wurde nun vom Dachverband der Universitäten beschlossen, hieß es am Freitag in einer Aussendung.

Zum Vergleich: Die zur Berechnung herangezogene Inflationsrate liegt bei 1,06 Prozent. Der Gehaltsabschluss des Bundes bei 1,3 Prozent.

An den Unis gibt es drei verschiedene Klassen von Arbeitnehmern: Beamte, übernommene Vertragsbedienstete und die vom Kollektivvertrag (KV) erfassten Mitarbeiter. Für die beiden ersten Kategorien gilt aufgrund gesetzlicher Bestimmungen der Gehaltsabschluss des Bundes. Alle seit 1.1.2004 aufgenommenen Mitarbeiter fallen dagegen unter den KV – das sind mittlerweile etwas mehr als 50 Prozent der Beschäftigten. (APA, 15.1.2016)