Schieles "Selbstbildnis mit Ärmelschonern" ist zu restituieren, entschied die Kommission 2010.

Foto: Leopold-Museum Wien

Wien – Geht es um die Erhöhung der Subvention oder die jüngst eingeforderte Bundeshaftung, dann will das Leopold-Museum (LM) wie eine Bundesinstitution behandelt werden. Beim Thema Restitution pocht man hingegen auf eine Sonderrolle: Als Privatstiftung sei man nicht verpflichtet und tue das nur aus moralischen Gründen, betonte jetzt auch Hans-Peter Wipplinger im Interview mit der "Wiener Zeitung" (27. 1.).

Wer eine Gleichstellung beanspruche, müsse auch damit verbundene Pflichten erfüllen, beanstandet die Israelitische Kultusgemeinde (IKG) dagegen, eine Kritik, die nun im Mittelpunkt einer Kampagne steht: Am 17. Jänner beging die Erbin nach Karl Mayländer ihren 95. Geburtstag. Seither verschickt die IKG täglich zumindest eine kurze Presseaussendung – etwa sei die Einbehaltung der Kunstwerke aus der Sammlung Mayländer seitens des LM "so 'gerecht und fair' wie die Entziehung während der Nazi-Zeit".

Zum besseren Verständnis: 2010 entschied die Michalek-Kommission, wäre das Bundeskunstrückgabegesetz anwendbar, müssten fünf Werke Egon Schieles aus dem Bestand restituiert werden. Eine Einschätzung, der der Kunstrückgabebeirat 2011 folgte, als es um in der Albertina verwahrte Schiele-Werke gleicher Provenienz ging. Diese fünf Schiele-Arbeiten wurden längst restituiert. Anders jedoch die seit 1994 im LM-Fundus befindlichen Blätter, die Leopold von Mayländers Lebensgefährtin Etelka Hofmann (1960/61), Serge Sabarsky und Sotheby's (1978) erworben hatte.

Offiziell hat das LM ein Vergleichsangebot vorgelegt, "die Gespräche mit den Erbenvertretern haben bisher allerdings noch keinen positiven Abschluss gefunden". Konkret geht es um eine Abschlagszahlung in unbekannter Höhe, die über ein aus Verkäufen (2011, 2013) genährtes Budget finanziert würde. "Wir sind hier nicht auf einem Basar", betont Erika Jakubovits auf STANDARD-Anfrage. Sie unterstützt die Position der Erben, die offenbar auf Naturalrestitution beharren.

Dass Familie Leopold der einstigen Michalek-Entscheidung kritisch gegenübersteht, ist kein Geheimnis. In einem "Kurier"-Interview erklärte Diethard Leopold 2015, dass "ein Vergleich sogar ungerecht wäre", denn "der jüdische Eigentümer Karl Mayländer" habe die Kunstwerke "seiner nichtjüdischen Freundin Etelka Hofmann" geschenkt. (kron, 27.1.2016)