Wien – Die Universitäten wollen eine generelle Möglichkeit zur Einführung von Zugangsbeschränkungen für Doktoratsstudien. Derzeit gibt es diese nur, wenn ein solches Studium als PhD-Studium eingerichtet ist. Diese Unterscheidung solle "nicht länger aufrechterhalten werden", heißt es in einem Positionspapier der Universitätenkonferenz (uniko).

Im Moment unterscheidet das Universitätsgesetz (UG) zwischen Doktoratsstudien und "PhD-Doktoratsstudien". Während bei letzteren qualitative Zulassungsprüfungen vorgeschrieben werden dürfen (allerdings keine zahlenmäßige Beschränkung), sind in die "normalen" Doktoratsstudien alle Absolventen eines facheinschlägigen Diplom- oder Masterstudiums aufzunehmen. Künftig sollen "alle Doktorats-Curricula unter Berücksichtigung der vertikalen Durchlässigkeit des Hochschulsystems qualitative Zulassungsbedingungen vorschreiben können", heißt es im Papier.

Konzentration auf Forschung

Im Doktoratsstudium selbst soll es dafür dann eine stärkere Konzentration auf den Forschungsaspekt und mehr Unterstützung geben. Die Curricula müssten dem Umstand Rechnung tragen, "dass Doktoratsstudien zu einem wesentlichen und großen Teil aus dem Dissertationsprojekt bestehen, welches stets individuellen Charakter hat". Es wird daher empfohlen, in den Studienplänen "ein geringes Ausmaß an zu absolvierenden Lehrveranstaltungen festzulegen und den Hauptteil des Arbeitspensums im Verfassen der Dissertation bzw. im Erstellen des Dissertationsprojekts festzulegen".

Early Stage Researchers/Artists

Die Unis müssten die Doktoranden außerdem als "Early Stage Researchers" bzw. (bei künstlerischen Studien) "Early Stage Artists" ansehen. "Es muss Aufgabe der Universitäten sein, Sorge dafür zu tragen, dass keine Doktorandin und kein Doktorand aufgrund mangelhafter Betreuung das Studium abbricht. Diese Verantwortung können Universitäten nur wahrnehmen, wenn es ihnen ermöglicht wird, dem internationalen Standard entsprechend nach Qualitätskriterien eine Auswahl zu treffen."

Dazu soll es eine laufende Qualitätssicherung bei der Dissertation geben – von der Betreuungszusage über eine Dissertationsvereinbarung, Fortschrittsberichte, Betreuerentwicklung, flankierende Maßnahmen bis zur Ermöglichung von Mobilität etwa durch Auslandsaufenthalte. Außerdem sollen die Doktoranden in eine Gruppe von (Senior) Peers integriert werden, also im relevanten Forschungsgebiet tätige Wissenschafter. Schließlich sollten die Dissertanten während ihres Doktoratsstudiums auch finanziert werden – die zusätzlichen Mittel seien "von staatlicher Seite zur Verfügung zu stellen".

Abgrenzung zu Fachhochschulen

In Sachen Doktorat wollen sich die Universitäten grundsätzlich nicht die Butter vom Brot nehmen lassen: Erneut spricht sich die uniko im Positionspapier "entschieden gegen eine Aufhebung der Unterschiede innerhalb des Hochschulsektors aus". Zuletzt hatten die Fachhochschulen für sich auch das Promotionsrecht eingefordert.

"Das Promotionsrecht ist das Proprium der Universitäten", formuliert die uniko. Sie seien "aufgrund ihrer Profilierung in der Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und ihrer entsprechenden Infrastruktur für Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste in der Lage, international übliche Qualitätsstandards zu gewährleisten". Die Wahrnehmung des Promotionsrechts zähle "zu unseren Kernaufgaben und ist ein klares Alleinstellungsmerkmal der Universitäten", so uniko-Präsidentin Sonja Hammerschmid in einer Aussendung. Kooperationen mit anderen Einrichtungen beim Doktoratsstudium sollen zwar möglich sein – eine Verpflichtung dazu lehnt die uniko aber ab.

Mitterlehner will Kooperation

Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) will bei der Doktoratsausbildung Kooperationen zwischen Universitäten und anderen Hochschulen forcieren. Grundsätzlich habe eine Arbeitsgruppe der Hochschulkonferenz festgelegt, dass die Promotion als universitäres Recht bestehen bleiben solle, sagt Mitterlehner. Allerdings sollten kooperative Doktoratsprogramme verstärkt eingesetzt werden.

Derzeit würden diese Kooperationsmöglichkeiten zwischen Universitäten und Fachhochschulen (FH) "nicht ausreichend genutzt", hieß es in einer Aussendung. Neue Förderansätze "können hier unterstützend wirken". Derzeit erarbeite man im Ministerium ein Modell für "institutionalisierte Kooperationen in der Doktoratsausbildung", in dem etwa gemeinsame Curricula entwickelt werden können. "Denkbar" ist für das Wissenschaftsministerium die von der uniko geforderte Ausweitung der Zulassungsbeschränkungen auf "normale" Doktoratsstudien – eine Angleichung an die Regelungen bei PhD-Studien sei eine "Option", hieß es auf Anfrage.

Fachhochschulen wollen Doktoratsprogramme

Die Fachhochschulkonferenz (FHK) erneuerte ihre Forderung nach der Möglichkeit zur Akkreditierung eigener Doktoratsprogramme an FH. "Das Doktorat als universitäres Privileg ist nicht mehr zeitgemäß", hieß es in einer Aussendung. Außerdem würden mittlerweile sowohl das Institute of Science and Technology Austria (IST Austria), die Donauuniversität Krems als auch die Privatuniversitäten bereits Doktoratsstudien anbieten – dies sei also "schon längst kein Alleinstellungsmerkmal der öffentlichen Universitäten mehr".

Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) spricht sich gegen eine weitere Zulassungsbeschränkung von Doktoratsstudien aus. "Die Einsicht der uniko ob der Verbesserungswürdigkeit der Doktoratsstudien ist begrüßenswert und löblich, der Hang zu reaktionärem Protektionismus bedenklich", sagt Generalsekretärin Magdalena Goldinger in einer Aussendung. (APA, 2.2.2016)