Paris – Mittwoch eine Verlängerung des Ausnahmezustandes bis Ende Mai beschlossen. Eine umstrittene Gesetzesreform soll zudem die Befugnisse von Polizei und Staatsanwälten stärken. Beides muss noch vom Parlament beschlossen werden, mehrere sozialistische Abgeordnete kündigten bereits Widerstand an.

Frankreichs Staatschef Francois Hollande hatte den Ausnahmezustand nach der islamistischen Anschlagsserie vom 13. November mit 130 Toten verhängt. Er räumt den Behörden umfassende Befugnisse ein, darunter nächtliche Wohnungsdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss, Versammlungsverbote und Hausarrest für mutmaßliche Gefährder. Der Ausnahmezustand wurde in der Folge zunächst bis Ende Februar verlängert, nun kommen drei weitere Monate hinzu.

Protest gegen Verlängerung

Der Generalsekretär des Europarats hatte auf die Ankündigung einer neuen Verlängerung mit Besorgnis reagiert und auf Risiken hingewiesen. Am Samstag waren Tausende Menschen in mehreren Städten gegen die geplante Verlängerung auf die Straße gegangen. Der Ausnahmezustand sei notwendig, argumentierte Regierungssprecher Stephane Le Foll. Bei 3289 Durchsuchungen seien 560 Waffen sichergestellt worden. Von 407 verhängten Hausarresten seien nur zwei vom obersten Verwaltungsgericht aufgehoben worden.

Das ebenfalls von den Ministern beratene Sicherheitsgesetz soll die Regeln für den Waffeneinsatz der Sicherheitskräfte lockern, die Kontrolle von Jihad-Rückkehrern stärken und in Terrorismus-Fällen nächtliche Hausdurchsuchungen ermöglichen.

In Verfassung verankern

Eine bereits im Dezember auf den Weg gebrachte Verfassungsänderung soll den Ausnahmezustand in der Verfassung verankern, die Plenarberatungen in der Nationalversammlung beginnen am Freitag. Das Vorhaben ist umstritten, weil Hollande es ermöglichen will, Terroristen die Staatsbürgerschaft abzuerkennen. Weil dies de facto nur Franzosen treffe, die noch einen weiteren Pass haben, sehen Kritiker darin eine Stigmatisierung von Doppelstaatsbürgern. Im Streit darüber war Justizministerin Christiane Taubira zurückgetreten. (APA, 3.2.2016)