Madrid – In einem Prozess um versuchte Mordanschläge im Jahr 2001 auf den damaligen spanischen Ministerpräsidenten José María Aznar sind die vier Angeklagten freigesprochen worden. Der Nationale Gerichtshof in Madrid begründete die Entscheidung am Mittwoch mit einem Mangel an Beweisen.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Quartett zur Last gelegt, der baskischen Terror-Organisation ETA angehört und drei Versuche unternommen zu haben, den konservativen Regierungschef bei Besuchen im Baskenland mit einem Granatwerfer zu beschießen. Die Anschläge scheiterten, weil die Schießvorrichtung nicht funktionierte. Die Anklagebehörde hatte bis zu 72 Jahre Haft für die Angeklagten gefordert.

Nach der Entscheidung der Richter konnte in dem Prozess lediglich bewiesen werden, dass der Hauptangeklagte ein führendes Mitglied der ETA war. Wegen seiner Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung sei er aber bereits von einem Gericht in Frankreich verurteilt worden. Bei den anderen drei Angeklagten habe eine Zugehörigkeit zur ETA nicht nachgewiesen werden können. Es seien auch keine hinreichenden Beweise dafür erbracht worden, dass die vier Männer an den versuchten Attentaten beteiligt gewesen seien. (APA, 3.2.2016)