Wien/Graz/Leoben – Die Technischen Universitäten (TU) wünschen sich mehr Möglichkeiten, um Forschern den Verbleib an einer Uni zu ermöglichen. So sollten auch Mitarbeiter, die nicht auf Drittmittel-Basis angestellt sind, mehrfach befristete Verträge erhalten dürfen, heißt es in einem Positionspapier des Vereines "TU Austria". Einschränkungen, etwa der Arbeitszeit, seien im Wissenschaftsbetrieb "kontraproduktiv".

Insgesamt gelte es, den universitären Wissenschaftsbetrieb vor "gesetzlichen Einschränkungen" zu schützen. "Beispielsweise sind Einschränkungen aufgrund der für Unternehmen geltenden Arbeitszeit- und Lohndumpinggesetze für den Wissenschaftsbetrieb kontraproduktiv. Universitäten sind von solchen Maßnahmen auszunehmen", heißt es in dem Positionspapier mit dem Titel "Ressource Mensch" des Vereins, der von den beiden TU in Wien und Graz sowie die Montanuni Leoben getragen wird.

Umstrittene Kettenvertragsregelung

Mit der im vergangenen Jahr beschlossenen Novelle des Universitätsgesetzes (UG) wurde die Kettenvertragsregelung an Universitäten zwar ausgeweitet: Arbeitsverhältnisse dürfen bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit auf höchstens sechs (bei Teilzeitbeschäftigung acht) Jahre befristet werden. Innerhalb dieser Zeit ist aber nur bei Drittmittel-Mitarbeitern auch eine mehrmalige hintereinanderfolgende Befristung möglich. "Der Geltungsspielraum dieser Bestimmung muss unbedingt auf globalbudgetfinanzierte MitarbeiterInnen ausgedehnt werden, um auch hier den tatsächlichen Bedürfnissen gerecht zu werden."

Um etwa hochqualifizierte Nachwuchswissenschafter halten zu können, "werden unbefristete Laufbahnstellen für ERC Grant- oder Start-PreisträgerInnen eingerichtet". Dafür benötige man aber "eine Erhöhung der entsprechenden Mittel".

Aufgrund der Tatsache, dass Frauen an den Technischen Universitäten traditionell unterrepräsentiert sind, setze man aktiv Maßnahmen: Dazu gehöre auch "die Einrichtung von Professuren und Laufbahnstellen speziell für Frauen". (APA, 5.2.2016)