Nennen wir die beiden Birgit und Karl. Ehepaar Mitte fünfzig bis Anfang sechzig, keine Kinder, doppeltes, aber mäßiges Einkommen, wohnhaft in Wien. Im Sommer 2015 lernen sie bei einem Besuch in Traiskirchen einen 16-jährigen afghanischen Flüchtling kennen. Nennen wir ihn Mustafa. Birgit und Karl beschließen, sich um ihn zu kümmern. Denn dass Mustafa in seiner unsicheren Lage Hilfe nötig hat, ist offensichtlich. Zudem ist er außergewöhnlich liebenswert.

Anfang Oktober wird an Mustafa nach monatelangem Warten die Altersfeststellung vollzogen, die alle "unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge" durchlaufen müssen. Einige Wochen später ist das Ergebnis da: Mustafa wird als 19-Jähriger eingestuft. Nix "minderjährig". Nun droht akut der Transfer in ein Notquartier für erwachsene Asylwerber irgendwo in der österreichischen Provinz. Rasches Handeln ist nötig. Birgit und Karl beschließen, Mustafa aus der sogenannten "Grundversorgung" zu nehmen und ihn bei sich unterzubringen. Ihre Eigentumswohnung ist nicht allzu groß, aber Birgit räumt bereitwillig ihr Arbeitszimmer für Mustafa.

Birgit und Karl haben sich genau erkundigt. Sie wissen, dass das, was sie tun, legal und genau geregelt ist. Mustafa kriegt sein Geld vom Fonds Soziales Wien über die Caritas: 200 Euro im Monat für Lebensunterhalt, 120 Euro für Untermiete, zusammen 320 Euro. Ein guter Deal für unseren Staat und unsere Stadt, denn in der Grundversorgung liegt der Tagessatz bei 19 Euro plus 40 Euro monatliches Taschengeld, was insgesamt Kosten von ca. 610 Euro je Asylwerber und Monat ergibt.

Kurzum: Mustafa wird in Traiskirchen abgemeldet. Er zieht bei Birgit und Karl ein. Die ersten Wege gehen zum Meldeamt und zur Gebietskrankenkasse. Dann sofort zur Caritas in der Mariannengasse. Es ist Anfang November. Endloses Anstehen und Warten. Schließlich die Datenaufnahme durch einen Caritas-Mitarbeiter. Geld gibt es klarerweise noch keines. Aber einen neuen Termin Anfang Dezember 2015.

Als dieser Tag nach vier mittellosen Wochen endlich heraufdämmert, ziehen Birgit und Mustafa frohgemut los. Dann die kalte Dusche: kein Geld, keineswegs. An diesem Tag, nach einem vollen Monat des Wartens, kann Mustafa überhaupt erst seine Unterstützung beantragen. Immerhin, diese werde rückwirkend ausbezahlt, meint die freundliche Dame von der Caritas. Man wird ihn anrufen, wenn es so weit ist und er sich sein Geld abholen kann.

Mitte Jänner 2016: kein Anruf bisher. Birgit fragt nach. Die Caritas, verständnisvoll wie immer: Der Fonds Soziales Wien hat Mustafas Antrag noch nicht bewilligt. Leider. – Und wie schaut das jetzt aus, Anfang Februar, nach drei Monaten des Zuwartens? Genau: kein Geld, keine Krankenversicherung, nichts!

Was folgt aus alledem? Die "Caritas" baut voll auf die private Karitas wohlmeinender Gutmenschen, der Fonds Soziales Wien ganz auf den Freiwilligen Fonds der sozialen Wienerinnen und Wiener. Die werden den aufgenommenen Asylwerber schon nicht verhungern und erfrieren lassen, denkt man sich.

Versagen und Überforderung

Diese unsägliche Misere fällt in den Zuständigkeitsbereich Klaus Schwertners (Caritas) und Sonja Wehselys (Sozialstadträtin). Wieso es gerade diese sind, die so besonders lautstark gegen Obergrenzen für Flüchtlinge Stellung beziehen? Schleierhaft. Das Versagen der von ihnen geleiteten oder politisch beeinflussten Organisationen und Institutionen beweist doch wohl hauptsächlich eines: die totale Überforderung unseres Gemeinwesens auf allen Ebenen.

Aktuell lässt die Wiener SPÖ auf Facebook ein Bild des Bürgermeisters mit dazugehörigem Statement verbreiten: "In Zeiten, wo Reiche reicher und Arme immer ärmer werden, nehm’ ich doch nicht denen, die ohnehin nix haben, auch noch was weg. Das mach’ ich nicht." Dabei geht es Häupl offensichtlich (auch) um die laufende Diskussion über die Kürzung der Zuwendungen für Flüchtlinge. Und was ist die Realität hinter des Bürgermeisters Sprüchlein? Die private Unter-bringung von Asylwerbern erspart Wien einen Haufen Geld. Aber selbst der lächerlich geringe Betrag, den die Stadt als Unterstützung zu geben bereit ist, wird monatelang verweigert. (Kurt Bauer, 5.2.2016)