Wien – Der Senat 2 des Presserats rügt "Österreich": Der Artikel "Pater (73) hatte Sex mit Zwölfjährigem", erschienen auf Seite 14 der Tageszeitung "Österreich" vom 9. November 2015 ist ein Verstoß gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse.

In dem Artikel wird berichtet, dass ein 73-jähriger Ex-Pater vor Gericht stehe und ihm der sexuelle Missbrauch eines Unmündigen vorgeworfen werde. Zudem wird angemerkt, dass er den Minderjährigen "für ein heißes Date" bezahlt haben solle. Darüber hinaus wird der Zwölfjährige als "Stricher" und "Lustknabe" bezeichnet.

Schwere Verharmlosung

Ein Leser sieht in der Bezeichnung "heißes Date" eine schwere Verharmlosung von sexueller Gewalt gegenüber Minderjährigen. Der Senat hält fest, dass der Zwölfjährige nicht identifizierbar ist.

Den Missbrauch eines Zwölfjährigen allerdings neutral als "Sex" und in der Unterüberschrift stark verharmlosend als "heißes Date" zu bezeichnen, hält der Senat für unzulässig und für einen Verstoß gegen Punkt 2 des Ehrenkodex (Genauigkeit), insbesondere gegen Punkt 2.1., wonach Gewissenhaftigkeit und Korrektheit bei der Wiedergabe von Nachrichten oberste Verpflichtung von Journalistinnen und Journalisten sind.

Weiters ist der Senat der Auffassung, dass die abwertende Bezeichnung des zwölfjährigen Opfers als "Stricher" und "Lustknabe" die Gruppe jener Minderjährigen, die in dieses Milieu abgerutscht sind und sexuell missbraucht und ausgebeutet werden, pauschal verunglimpft und diffamiert. Als Opfer von Straftaten ist diese Gruppe besonders schutzwürdig. Daher verstößt der Artikel auch gegen Punkt 7 des Ehrenkodex (Schutz vor Pauschalverunglimpfungen und Diskriminierung).

Für verantwortungsvollen Journalismus

Der Senat fordert "Österreich" auf, die Entscheidung freiwillig zu veröffentlichen.

Im vorliegenden Fall führte der Senat 2 des Presserats aufgrund der Mitteilung eines Lesers ein Verfahren durch. In diesem Verfahren äußert der Senat seine Meinung, ob ein Artikel den Grundsätzen der Medienethik entspricht. "Österreich" habe von der Möglichkeit, an dem Verfahren teilzunehmen, keinen Gebrauch gemacht, informiert der Presserat. (red, 19.2.2016)