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Wien – Immer mehr Menschen gehen aufgrund von psychischer Erkrankungen in Invaliditätspension (I-Pension). Das geht aus einer aktuellen Studie des Instituts für Höhere Studien (IHS) hervor. Fast die Hälfte aller Frauen, welche die I-Pension beziehen, scheiden wegen psychischer Krankheit aus dem Arbeitsleben aus.

Die Ursachen können vielfältig sein, erklärt Thomas Czypionka, IHS-Gesundheitsökonom: Der Wandel der Arbeitswelt ist ein Grund. Der Trend gehe zu informationsbezogener Dienstleistung, das sei eine zusätzliche Belastung für die menschliche Psyche.

Häufigste Ursache bei Frauen

Bei 26 Prozent der männlichen Bezieher der I-Pension wurde eine psychische Erkrankung als Ursache angeben, bei Frauen sind sogar 46 Prozent. Damit sind psychische Krankheiten bei Frauen die häufigste Ursache für eine krankheitsbedingte Pension. Gegenüber 2011 ist das eine Steigerung von drei beziehungsweise fünf Prozentpunkten.

Bei den Beziehern einer befristeten I-Pension ist die Zahl noch höher: Bei 57 Prozent der Männer und bei 69 Prozent der Frauen kann man die Arbeitsunfähigkeit auf psychische Faktoren zurückführen.

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Vermehrte Diagnose

Das bedeutet nicht unbedingt einen Anstieg psychischer Krankheiten. Vielmehr heißt es, dass sie häufiger diagnostiziert werden. Doch um welche Krankheiten es sich dabei handelt, kann Czypionka nicht aus den Daten ablesen. Er beklagt die mangelhafte Datenlage, denn bei der Bewertung könne zwar psychische Erkrankung angegeben werden, nicht aber die Information, um welche es sich dabei handelt. Auf dem Papier für den Antrag auf I-Pension wird nicht zwischen Depression, Schizophrenie oder Alkoholismus unterschieden.

Czypionka orientiert sich hier an den deutschen Daten: Dort sind Depressionen und Angststörungen die häufigsten Ursachen.

Regionale Unterschiede

Die Studienautoren stellten auch regionale Unterschiede fest: Auffällig viele psychisch bedingte unbefristete und befristete Invaliditätspensionen pro 10.000 Einwohner waren laut IHS insbesondere in den Bundesländern Steiermark und Kärnten zu beobachten, Tendenz steigend. Rückläufige Entwicklungen auf niedrigerem Niveau waren hingegen von 2011 bis 2014 beispielsweise bei männlichen unbefristeten Invaliditätspensionen aufgrund psychischer Erkrankungen in Vorarlberg, Tirol, Wien und Salzburg festzustellen.

Warum steirische Frauen häufiger wegen psychischer Erkrankungen in I-Pension gehen, kann sich Czypionka nicht erklären. Es gebe einen schwachen Zusammenhang zwischen der wirtschaftlichen Entwicklung einer Region und psychischen Erkrankungen. Aber die Daten legen nahe, dass in manchen Regionen Personen eher in I-Pension geschickt werden als in anderen Regionen. Aber I-Pension soll keine "vorgezogene Pensionsform" sein, sagt der Ökonom.

Österreich hinkt nach

Der Anstieg bereitet Czypionka Sorgen. Für die Betroffenen sei es wichtig, bald wieder in die Arbeitswelt zurückzukehren und nicht dauerhaft ausgeschlossen zu werden.

Im internationalen Vergleich schneidet Österreich schlecht ab: Verglichen mit Dänemark und der Schweiz lässt sich ableiten, dass die Gruppe der 55- bis 64-jährigen Österreicher mit einer merkbar höheren Wahrscheinlichkeit Invaliditätspension bezieht als die gleiche Altersgruppe in Dänemark und in der Schweiz. Auch bei der Erwerbsbeteiligung psychisch Kranker schneidet Österreich im internationalen Vergleich schlechter ab.

Die Maßnahmen zur Gegensteuerung setzen laut Czypionka zu spät ein. Zwar gebe es einen verpflichtenden Rehabilitationsversuch vor der I-Pension, doch auch hier müsste wesentlich früher angesetzt werden, dass Menschen gar nicht erst aus dem Arbeitsalltag herausgerissen werden. So soll etwa auch die psychische Gesundheit in Vorsorgeuntersuchungen integriert werden. Hier schwebt dem Gesundheitsökonomen eine stufenweise Reintegration vor, denn für Menschen mit psychischen Erkrankungen sei eine Tagesstruktur, aber auch die soziale Interaktion wichtig für die Genesung.

Im Jahr 2013 wurden insgesamt 15.076 männliche und 8.775 weibliche befristete und unbefristete I-Pensionisten in Österreich verzeichnet. 2014 waren es um einige weniger (12.884/7.129). Dies liegt daran, dass 2014 die befristete I-Pension für Personen, die nach dem 31. 12. 1963 geboren wurden, abgeschafft und durch das Rehabilitationsgeld ersetzt wurde. (mte, 22.2.2016)