Wien – Der Österreichische Presserat sieht in der Veröffentlichung von Bildmaterial der Terrormliz IS auf dem Internet-Portal Krone.at einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Menschenwürde. Für die "Kronen Zeitung" setzte es deshalb die bereits 51. Rüge durch die Selbstregulierungseinrichtung im Pressebereich.

Schockbilder von Enthauptung

Der Online-Dienst der größten heimischen Tageszeitung hatte im November diverse Schockbilder aus Syrien gezeigt: Fotos der Leichen zweier gesteinigter Männer und eines auf dem Boden knienden Mannes vor seiner Enthauptung, eine Aufnahme, auf dem einem Mann die Hand abgehackt wird, sowie Bilder, auf denen Gefangenen die Kehle durchgeschnitten wird. Auf weiteren Fotos waren ein Mann, der mit verbundenen Augen in ein Haus geführt und vom Dach des Gebäudes gestoßen wird, sowie an den Füßen kopfüber hängende und brennende Menschen zu sehen.

Verstoß gegen Ehrenkodex

Für den Presserat ein Verstoß gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse, wonach jeder Mensch Anspruch auf Schutz der Würde der Person hat. Der Moment des Todes zähle zur Privatsphäre der Sterbenden. Berichte über IS-Gräueltaten seien zwar von öffentlichem Interesse, entscheidend wäre aber die Aufbereitung und das entsprechende Bildmaterial.

Sensationslust der Leser

Krone.at habe laut Presserat in erster Linie die Sensationslust der Leser bedient. Aufklärung sei nicht im Vordergrund gestanden. Unabhängige Medien sollten zudem darauf achten, sich nicht von Terrororganisationen wie dem IS instrumentalisieren zu lassen, so die Empfehlung des Selbstkontrollorgans. (APA, 26.2.2016)