Der Umweltminister will den Experten nicht ins Wort reden.

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Wien/Brüssel – Landwirtschafts- und Umweltminister Andrä Rupprechter (ÖVP) hat am Dienstag vor dem Ministerrat erklärt, er verlasse sich bei der Zulassungsverlängerung des Pestizids Glyphosat "auf das Urteil der Experten". Dem widersprach Grünen-Chefin Eva Glawischnig zuvor im Gespräch mit der APA: "Es ist eine politische Entscheidung."

Die Entscheidung auf EU-Kommissionsebene falle auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse unter Beteiligung österreichischer Experten der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (Ages), war hingegen Rupprechters Standpunkt. Dass ebendiese Ages-Experten einer Wiedereinführung das Wort reden, werde er auch nicht mittels Weisung ändern. Dafür gebe es "keine Notwendigkeit", so Rupprechter: Er verlasse sich auf deren "fachliche und wissenschaftliche Entscheidung".

Möglicherweise krebserregend

Diese Entscheidung könnte heute beim Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel in Brüssel gefällt werden. "Es ist ein extrem umstrittenes Produkt", sagte Glawischnig zuvor zu dem Pestizid, das von der internationalen Agentur für Krebsforschung der WHO als "wahrscheinlich für den Menschen krebserregend" eingestuft worden ist. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) stufte eine krebserregende Gefahr wiederum als "unwahrscheinlich" ein.

Glawischnig rechnete aber nicht damit, dass es noch am Dienstag zu der von der EU-Kommission angepeilten Verlängerung der Zulassung um 15 Jahre kommt: "Nachdem sich Deutschland enthalten wird, ist eine qualifizierte Mehrheit wohl nicht möglich."

Zulassung könnte auslaufen

Die Grünen haben bereits im April des Vorjahres drei Anträge zu Glyphosat eingebracht, die sie am Dienstag mittels Fristsetzungsantrag auf die Tagesordnung im Parlament setzen. Dabei geht es um die Verwendung des Substanz in Österreich und Österreichs Positionierung im Rahmen der europäischen Entscheidung zur Zulassungsverlängerung. "Wenn es um gesundheitliche Bedenken geht, oder um gesundheitliche Risiken, dann gilt aus unserer Sicht das Vorsorgeprinzip", sagte Glawischnig. Das heißt, solange die Unbedenklichkeit nicht bewiesen ist, soll es keine Zulassung geben.

Im heutigen Ausschuss sitzen Vertreter der zuständigen Ministerien in den Mitgliedsstaaten. Sie müssen über den Vorschlag der EU-Kommission entscheiden. Gibt es keine Mehrheit im Ausschuss, kann die EU-Kommission gegen die Entscheidung Einspruch einlegen und sie einem sogenannten "Einspruchsausschuss vorlegen". Kommt es auch dort zu keiner Einigung, liefe die Zulassung für Glyphosat aus. (APA, 8.3.2016)