Das Verfahren gegen den Betreiber des Wiener Wakeboardlifts an der Neuen Donau wurde eingestellt.

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Wien – Nachdem vergangenen Sommer einer Frau bei einem Unfall mit einem Wakeboard-Lift an der Neuen Donau in Wien der Unterarm abgetrennt wurde – DER STANDARD berichtete, hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Lift-Betreiber eingestellt. Ein Gutachten ergab, dass dem Betreiber kein Verschulden nachweisbar war, bestätigte Thomas Vecsey, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, einen Bericht der Gratiszeitung "Heute".

"Das Verfahren wurde bereits am 12. Jänner eingestellt", erläuterte Vecsey. Am 15. Februar habe die inzwischen 42-Jährige jedoch einen Antrag auf Fortführung des Verfahrens gestellt. "Dieser wird nun überprüft", sagte der Staatsanwaltschaftssprecher.

Der Unfall passierte am 26. Juli. Der Medizinerin wurde dabei der rechte Unterarm abgetrennt. Drei Tage nach dem schweren Unfall sperrte die Wasserrechtsbehörde (MA 58) den Wakeboard-Lift und zeigten den Betreiber wegen mehrerer Mängel an. Am 8. August wurde die Wassersportanlage dann wieder geöffnet. (APA, 9.3.2016)