Wien – Einen Tag vor Start der Verhandlungen zum Finanzausgleich haben die SP-Lehrervertreter am Montag zusätzlichen Budgetbedarf angemeldet: Lehrer bräuchten für Individualisierung und sonderpädagogische Förderung genug Ressourcen und qualifizierten Support, forderte der Vorsitzende der FSG-Pflichtschullehrer, Thomas Bulant, mehr Mittel für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF).

"Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen per Gesetz zu wünschen, aber die Lehrerdienstposten bei 2,7 Prozent der Schülerpopulation zu deckeln, selbst wenn der Bedarf um bis zu 100 Prozent höher ist, ist ein Fehler des letzten Finanzausgleichs gewesen, unter dem die Pflichtschule seit über einem Jahrzehnt leidet", kritisiert Bulant.

Mehr Bedarf

Im derzeit laufenden Finanzausgleich ist festgelegt, dass es für maximal 2,7 Prozent der Pflichtschüler, die wegen körperlicher oder psychischer Einschränkung spezielle Unterstützung im Unterricht benötigen, zusätzliche Ressourcen gibt. Der tatsächliche Anteil an Kindern, denen sonderpädagogischer Förderbedarf attestiert wurde, lag 2014/15 allerdings zwischen 4,1 Prozent (Tirol) und 6,7 Prozent (Vorarlberg). Im aktuellen Regierungsprogramm ist vorgesehen, dass die Höhe der Quote des sonderpädagogischen Förderbedarfs sich künftig am tatsächlichen Bedarf orientieren soll.

Sonderrolle Landeslehrer

Dass diese Frage im Finanzausgleich geregelt wird, liegt an der Sonderrolle der Landeslehrer: Diese sind zwar beim Land beschäftigt, werden aber über den Finanzausgleich vom Bund finanziert. Im Finanzausgleich wird nach gewissen Maßgrößen (vor allem der Schülerzahl) festgelegt, für wie viele Pädagogen der Bund die Kosten übernimmt.

Geld pro Schüler

Derzeit wird an Volksschulen eine Lehrerstelle pro 14,5 Schüler, an Neuen Mittelschulen eine Stelle pro zehn Schüler, an Polytechnischen Schulen eine pro neun Schüler und im sonderpädagogischen Bereich eine Stelle pro 3,2 Schüler vom Bund finanziert. Dazu kommen noch zweckgebundene Extras für Kleinschulen und die Förderung von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache. Bei den Berufsschullehrern erhalten die Länder die Hälfte der Kosten vom Bund ersetzt.

Der Bund und die Länder vereinbaren einen Stellenplan. Lehrer, die die Länder über den vereinbarten Schlüssel hinaus anstellen, müssen sie großteils selbst bezahlen. Für überzogene Planstellen werden dem Bund allerdings nicht die tatsächlichen Kosten refundiert, sondern nur das Gehalt eines billigeren Junglehrers – und auch das ohne Zinsen. (APA, 14.3.2016)