Die Kinderbetreuung in Wien ist in den vergangenen Monaten verstärkt in die Kritik geraten.

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Wien – Die Stadt Wien will die Qualität der Kinderbetreuung verbessern. Geplant sind strengere Regeln für die Ausbildung von Betreuungspersonen und Tageseltern. Ein Entwurf für eine neue Verordnung ist seit Montag in Begutachtung. Unter anderem sollen die Ausbildungsstunden von 60 beziehungsweise 90 auf 400 erhöht werden. Für Hilfskräfte wird weiterhin keine zusätzliche Ausbildung vorgeschrieben.

Die Kinderbetreuung in der Hauptstadt ist in den letzten Monaten verstärkt in die Kritik geraten. Eine "Vorstudie" von Ednan Aslan, Professor für islamische Religionspädagogik, zeigte Mängel in islamischen Kindergärten auf. Der Stadtrechnungshof kritisierte die intransparente Finanzierung der privaten Trägerorganisationen. Grund für die neue Verordnung ist laut den Erläuterungen zur Verordnung eine "steigende Herausforderung in der Betreuung von Kindern" durch die Einführung des verpflichtenden Kindergartenjahrs.

Mindestens 40 Stunden im Kindergarten

Die Neuregelung sieht vor, dass künftig alle Ausbildungslehrgänge für Betreuungspersonen vom zuständigen Magistrat geprüft und anerkannt werden müssen. Von den 400 Ausbildungsstunden entfallen mindestens 130 auf Pädagogik, von den 160 Praxisstunden müssen mindestens 40 in einem Kindergarten absolviert werden.

Für die Ausbildung zugelassen werden Personen ab 18 Jahren. Vorgeschrieben sind auch sehr gute Deutschkenntnisse, deren Überprüfung obliegt den Organisatoren der Ausbildung. Vorgeschrieben sind unter anderem ein Hauptschulabschluss und ein Erste-Hilfe-Kurs, der nicht länger als ein Jahr zurückliegen darf. Am Ende der Ausbildung steht eine schriftliche Seminararbeit.

Keine Ausbildung für Hilfskräfte nötig

Die Wiener Neos kritisieren, dass in der Verordnung nicht explizit verlangt wird, dass diese Seminararbeit auf Deutsch zu schreiben ist. Auf Anfrage des STANDARD heißt es aus dem Büro der zuständigen Stadträtin Sonja Wehsely (SPÖ), dass das sehr wohl vorgeschrieben sein werde.

Für bedenklich hält Neos-Klubobfrau Beate Meinl-Reisinger, dass zusätzliche Hilfskräfte in Kinderbetreuungsstätten weiterhin keine Ausbildung haben müssen. "Diese Personen arbeiten viel mit den Kindern und sind nicht nur Reinigungskräfte", sagt sie zum STANDARD. Kritisch sieht Meinl-Reisinger auch, dass die Verordnung nur für künftige Betreuungspersonen gilt. "Es ist nicht vorgeschrieben, dass die Ausbildung nachgeholt wird." Sie fordert außerdem, dass der Magistrat erhebt, ob eine private Trägerorganisation einen religiösen Hintergrund hat. (Lisa Kogelnik, 13.4.2016)