Linz/Wien/Salzburg – Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat für einen Beschäftigten einer Firma eine kräftige Nachzahlung erreicht, weil sie ihm nach der Kündigung gegen seinen Willen den restlichen Urlaub abgezogen hat. Das teilte die Interessenvertretung in einer Presseaussendung am Montag mit.

Der oberösterreichische Außendienstmitarbeiter einer Salzburger Firma hatte nach zwei Jahren gekündigt. Für die restlichen sechs Wochen bis zum Kündigungstermin stellte ihn die Firma dienstfrei und zog ihm für diese Zeit gegen seinen Willen offenen Urlaub ab. Der Mann wandte sich um Hilfe an die Arbeiterkammer. Diese wies die Firma darauf hin, dass ihre Vorgangsweise ungesetzlich sei. Denn der Arbeitnehmer hatte sich ausdrücklich arbeitsbereit erklärt und dem Unternehmen mitgeteilt, dass er mit ihm keinen Urlaubsabbau vereinbart hatte. "Urlaube können nur einvernehmlich genommen werden. Niemand kann gezwungen werden seinen Urlaub zu konsumieren. Nach drei Jahren kann er allerdings verfallen", macht die Arbeiterkammer aufmerksam.

Die Interessenvertretung forderte für ihn die durchschnittliche Provision für die Zeit der Dienstfreistellung, anteilige Sonderzahlungen, eine Urlaubsersatzleistung für den nicht konsumierten Urlaub sowie offene Reisepesen ein. Die Firma zahlte daraufhin insgesamt 16.213 Euro nach. (APA, 2.5.2016)