Wien – 2016 werden rund 9,5 Millionen Euro für Leistungs- und Förderstipendien an den Hochschulen ausgeschüttet. Damit sollen exzellente Leistungen an Universitäten, Fachhochschulen, Theologischen Lehranstalten und Privatuniversitäten ausgezeichnet werden, sagte Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) in einer Aussendung am Dienstag. Im Vorjahr wurden knapp 10.800 Personen damit gefördert.

"Wir wollen die Besten fordern und fördern", sagte Mitterlehner anlässlich der nun erlassenen Verordnung für die Leistungs- und Förderungsstipendien 2016. Ausbezahlt werden mindestens 750 Euro, die Obergrenze beträgt 1.500 Euro pro Jahr für Leistungsstipendien und 3.600 Euro für Förderungsstipendien. Die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Hochschulen erfolgt nach der Zahl der Studienabschlüsse im letzten Studienjahr.

Notendurchschnitt über 2,0

Leistungsstipendien dienen zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen in Prüfungen, Vorlesungen und Abschlussarbeiten und werden einmal pro Jahr ausgeschrieben. Voraussetzung für die Zuerkennung sind unter anderem die Einhaltung der Mindeststudiendauer des jeweiligen Studienabschnitts (plus ein Semester) sowie ein Notendurchschnitt von nicht schlechter als 2,0, wobei die einzelnen Institutionen strengere Regeln festlegen dürfen.

Kosten- und Finanzierungsplan notwendig

Förderungsstipendien werden jeweils im Sommer- und Wintersemester ausgeschrieben und dienen zur Anfertigung aufwändiger wissenschaftlicher und künstlerischer Arbeiten, vor allem als Unterstützung von Master- und Diplomarbeiten bzw. Dissertationen. Neben einem Kosten- und Finanzierungsplan muss auch mindestens ein Gutachten einer Lehrperson vorgelegt werden, das der Arbeit aufgrund der bisherigen Studienleistungen überdurchschnittliche Qualitätsaussicht bescheinigt. (APA)