Einst Liebespaar, dann Streithähne – und die Wohnungsauflösung bringt weiteres Ungemach mit sich.

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Das Ende einer Beziehung ist schmerzhaft und kompliziert – das weiß jeder. Und das wissen auch Mieterschützer. Denn das Aufdröseln gemeinsamer Besitztümer und der gemeinsamen Wohnung birgt Konfliktpotenzial.

Zum Beispiel, wenn die nunmehrigen Expartner beide im Mietvertrag stehen. Will einer der beiden aus dem Mietverhältnis entlassen werden, dann müssen der andere Mieter sowie der Vermieter dem erst einmal zustimmen: "Und Vermieter stimmen dem häufig nicht zu, weil dadurch ihr Haftungsfonds verringert wird", sagt Wolfgang Kirnbauer vom Mieterschutzverband – besonders, wenn die Miete im höheren Segment angesiedelt ist. Zieht ein Mieter aus, ohne dass er aus dem Mietverhältnis entlassen wurde, dann haftet er für Schäden weiter mit. Auch die Wohnung kann dann nur gemeinsam gekündigt werden.

Kaution als Streitthema

Unkomplizierter muss die Trennung aber auch nicht sein, wenn nur ein Mieter im Mietvertrag steht: Will dieser die Wohnung einvernehmlich dem anderen überlassen, muss wieder der Vermieter zustimmen, was nicht immer geschieht: "Eine Abtretung unter Lebenden ohne Zustimmung des Vermieters ist nur bei verheirateten bzw. in Scheidung befindlichen Paaren möglich."

Schon ohne Beziehungsende sind Kautionen ein Dauerstreitthema. Richtig kompliziert wird es laut Kirnbauer aber dann, wenn beide Lebensgefährten in friedlicheren Zeiten die Kaution gemeinsam entrichtet haben. Abgerechnet wird vom Vermieter nämlich erst, wenn das Mietverhältnis beendet wird.

Aus den Augen, aus dem Sinn

Bleibt also einer der beiden in der Wohnung, müssen die Expartner eine Lösung finden: entweder, indem der in der Wohnung verbleibende Mieter dem anderen seinen Anteil zurückerstattet – auch auf die Gefahr hin, eines Tages beim Auszug dann vom Vermieter selbst nicht die volle Kaution zurückzuerhalten. Oder, indem sich der ausziehende Mieter in Geduld übt, bis der andere auszieht.

Auch das birgt ein gewisses Risiko: "Dann kann es schwierig sein, überhaupt wieder einmal Geld zu sehen, weil man sich bis dahin vielleicht aus den Augen verloren hat", sagt Kirnbauer. Einvernehmlich gehen nicht alle Fälle aus: Der Mieterschützer weiß von Extremfällen zu berichten, bei denen eine Frau im Mietvertrag als Mieterin aufschien und aus der gemeinsamen Wohnung und vor ihrem Freund floh.

Familienzwist

Dieser bezahlte dann keine Miete – und sie haftete. "Solche Fälle kommen gar nicht so selten vor, auch innerhalb der Familie", sagt Kirnbauer. Aber es hätte noch schlimmer kommen können: "Ich sage dann manchmal: Sie können froh sein, dass Sie nicht gemeinsam Haus gebaut haben." (Franziska Zoidl, 14.5.2016)