Wien – Anfang des Jahres ist in Österreich das nachgeschärfte Sexualstrafrecht in Kraft getreten. Lange gefeilt wurde an der sexuellen Belästigung (Paragraf 218 Strafgesetzbuch) – unter dem Begriff "Po-Grapschen" debattiert. Bis Ende April wurden österreichweit 439 Fälle wegen sexueller Belästigung und öffentlicher geschlechtlicher Handlung von den Staatsanwaltschaften bearbeitet, so die Zahlen des Justizministeriums.

Die meisten Fälle gab es mit 97 in Wien. 127 Mal wurde von den Staatsanwaltschaften bereits Anklage erhoben – am öftesten mit 28 Fällen in Wien, gefolgt von 18 in Innsbruck und jeweils 14 in Linz und Salzburg.

Seit 1. Jänner gibt es zudem den Tatbestand der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, geregelt im Paragraf 205a Strafgesetzbuch. Damit werden auch jene Fälle strafbar, in denen sich Opfer aus Angst nicht wehren. Hier gab es bis 30. April österreichweit 30 Fälle bei den Staatsanwaltschaften – wiederum mit sieben die meisten in Wien. Siebenmal wurde bisher Anklage erhoben, viermal in Wels, zweimal in Wien und einmal in Innsbruck. (APA, 13.5.2016)