Nach der Absichtserklärung, die Finanzminister Hans Jörg Schelling (li.) und Gläubigervertreter Friedrich Munsberg unterschrieben haben, braucht es noch viele Schritte bis zum Heta-Vergleich.

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Wien – Am 1. November ist es zu spät. Spätestens am 31. Oktober muss der von Bund, Land Kärnten und einem Teil der Heta-Gläubiger angepeilte Anleihenrückkauf durchs Land Kärnten abgewickelt sein – sonst heißt es für die Mitspieler in Österreichs teuerster Mensch-ärgere-Dich-nicht-Veranstaltung: zurück an den Start.

Das erschließt sich aus dem Memorandum of Understanding (MoU), das Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) für den Bund und einer der Gläubigervertreter, Friedrich Munsberg, am Mittwoch als Erste unterzeichnet haben. Laut Unterschriftsfassung des 11-seitigen Papiers (ohne Anlagen) ist der Zeitplan eng: Am Donnerstag wurde eine Arbeitsgruppe etabliert, die offene Fragen klären soll; Mitte Juni muss der erste Entwurf zum Rückkaufoffert stehen, im Juli bekommen die MoU-Gläubiger (also jene, die die Absichtserklärung unterschreiben) Einsicht in die Entwürfe.

Zusagen per August

Ab August wird es laut dem Papier dann ernsthaft ernst: Da müssen die Gläubiger ihre verbindlichen Zusagen für die Annahme des Anbots geben – das geschieht per Unterschrift unter das "Support Undertaking". Kommt da nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit zustande, wird das Offert gleich gar nicht gemacht. Andernfalls wird es spätestens am 5. September veröffentlicht, samt den Details zu jener unverzinsten Anleihe des Kärntner-Ausgleichszahlungsfonds (KAF), für die der Bund haften wird. Spätestens am 31. Oktober muss die ganze Rückkaufangelegenheit dann erledigt und der Zerobond emittiert sein.

Das Damoklesschwert der von Heta-Gläubigern angestrengten Gerichtsverfahren (in Frankfurt gehen Heta-Prozesse am 3. und 9. Juni weiter) soll so entschärft werden: Wer das MoU unterschreibt, muss "binnen zehn Tagen, jedenfalls aber rechtzeitig vor der nächsten Verhandlung" Ruhen des Verfahrens vereinbaren. Hier gilt die Bad Bank der Hypo Real Estate, FMS, als Stolperstein.

Sie will die Klagen angeblich vorantreiben. Die Gläubiger wiederum, die beim Verfassungsgerichtshof Individualanträge zur Gesetzesprüfung eingebracht haben (es geht um die Anwendbarkeit des Bankenabwicklungs- und Sanierungsgesetzes, BaSAG, auf die Nicht-Bank Heta), sollen "Schritte ... setzen, die eine Bearbeitung der Anträge ... bis zum 31. Oktober soweit möglich vermeiden", heißt es im MoU.

Gläubiger steigen besser aus

Jene Gläubiger, die ihre Heta- in KAF-Anleihen tauschen (13,5 Jahre Laufzeit bzw. 54 Jahre bei nachrangigen Anleihen), könnten übrigens besser davonkommen, als bisher gedacht. Nach ersten Kalkulationen gehen Analysten davon aus, dass das Angebot von Bund und Kärnten über der bisher genannten 90 Prozent Forderungserfüllung liege. Im MoU werde betreffend Nullkuponanleihe eine für Österreichs Bonität zu hohe Verzinsung unterstellt, die sich an der Höhe des Interbanken-Satzes orientiere. Deshalb stiegen die Gläubiger besser, faktisch mit mindestens 92 Prozent, aus, heißt es.

Streitigkeiten über die verbindliche Erklärung der Gläubiger müssen übrigens in Deutschland ausgefochten werden: Das Vertragswerk unterliegt deutschem Recht, allfällige Prozesse können nur in Frankfurt geführt werden. Die Nullkuponanleihe wird hingegen nach britischem Recht begeben. Damit wollen sich Gläubiger vor nachträglichen Eingriffen des KAF bzw. des Bundes schützen. Ähnliche Varianten kennt man von der Umschuldung Griechenlands.

Weltbank-Deal nützlich

Während die Annahme des Angebots durch die Vorranggläubiger als wahrscheinlich gilt, müssen die Nachranginvestoren noch überzeugt werden. Sie erhalten ja lediglich 45 Prozent ihrer Forderungen zurück. Allerdings ist das Volumen dieser Gattung viel kleiner, und das spezifische Quorum mit 25 Prozent nicht allzu hoch. Hier könnte sich ein angeblicher Deal Schellings mit der Weltbank als nützlich erweisen. Das Institut hält 156 Mio. Euro an Heta-Bonds. Schelling hat die Zahlungen an die Weltbank kürzlich um 160 Mio. Euro über neun Jahre erhöht. Wenige glauben an einen Zufall. (Renate Graber, Andreas Schnauder, 21.5.2016)