Deutsches Höchstgericht gibt Moses Pelham in Samplingbeschwerde recht.

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Im Nachhinein, aber natürlich nur da, könnte man einen Songtext von Moses Pelham nahezu prophetisch auslegen. "Scheiß mal auf den Text, auf Beat und so Sachen. Ist ein bisschen zu komplex, um ein Lied draus zu machen", heißt es in Himmelfahrtskommando aus dem Jahr 2012.

Einfach ein Lied machen, das wollte der deutsche Rapper auch, als er sich einst bei den Elektropoppionieren Kraftwerk bediente und nun, nach jahrelangem Rechtstreit vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht, einen Etappensieg in puncto Kunstfreiheit errang. Die Causa muss neu verhandelt werden.

"Ich glaube, dass es für die Fortentwicklung der Kunst ein sehr, sehr wichtiges Urteil ist", sagte Pelham, der zur Verkündung eigens nach Karlsruhe gekommen war. So mancher wünscht diese künstlerische Fortentwicklung auch Pelham selbst, denn sein Auftritt vor dem Höchstgericht war einer der am meisten beachteten in den vergangenen Jahren. Überhaupt ist der 45-Jährige in Deutschland nicht allein durch seine Musik bekannt, sondern auch durch seine Rechtsstreitigkeiten.

Es geht um "lecken" und "verrecken"

Von selbigen ist Pelham allerdings noch weit entfernt, als er 1994 seine ersten Erfolge mit der von ihm mitbegründeten Hip-Hop-Band Rödelheim Hartreim Projekt (benannt nach "seinem" Frankfurter Stadtteil Rödelheim) erzielte und zum ersten deutschen Rap-Star wird.

"Wenn es nicht hart ist, ist es nicht das Projekt" rappt er, es geht um "lecken" und "verrecken". Das ist damals neu in Deutschland. "Ich glaube, ich nehme Dinge einfach schwerer als andere Menschen", sagt er einmal über seine Texte. Erfolgreich ist Pelham auch mit seinem Plattenlabel "Pelham Power Productions 3P", er entdeckt und produziert für Sabrina Setlur und Xavier Naidoo.

Mit Naidoo liegt er jedoch mittlerweile auch jahrelang im juristischen Clinch, in der gerichtlichen Auseinandersetzung wird entschieden, dass Pelhams Firma Naidoo 410.000 Euro an einbehaltenen Gagen zahlen muss. Außerhalb der Szene ist Pelham auch als der Mann bekannt, der dem TV-Entertainer Stefan Raab 1997 im Anschluss an die Echo-Verleihung das Nasenbein brach, weil sich dieser über ihn lustig gemacht hatte. Pelham wurde zu einer Geldstrafe von 40.000 D-Mark (20.450 Euro) verurteilt.

Wenig Erfolg hat Pelham mit seiner Firma DigiProtect, die 2013 Insolvenz anmeldete. Das Geschäftsmodell: Massenabmahnungen für angebliche Urheberrechtsverletzungen bei Internettauschbörsen. (Birgit Baumann, 31.5.2016)