Bregenz – Das Land Vorarlberg und der Gemeindeverband haben sich auf ein neues Tarifmodell für die Kinderbetreuung geeinigt. Es sieht ab Herbst 2106 einen ermäßigten Kindergartentarif für armutsgefährdete Familien und ab 2017/18 einen landesweit einheitlichen Normaltarif vor. In der Kleinkindbetreuung wird noch heuer eine soziale Staffelung eingeführt, ab 2017/18 gibt es einen Mindest- und Höchsttarif.

Derzeit variieren die Elterntarife in den Kindergärten und in der Kleinkindbetreuung erheblich. Während die Beiträge in den Kindergärten oft sozial gestaffelt sind, sind sie in der Kleinkindbetreuung je nach Träger eklatant unterschiedlich. So bezahlen Eltern für 25 Betreuungsstunden zwischen 30 und 325 Euro, bei 45 Wochenstunden zwischen 67 und 576 Euro. Das neue Modell soll vor allem Alleinerziehern und Mehrkindfamilien zugutekommen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärken und den frühzeitigen Zugang zu Bildung verbessern. Der ermäßigte Kindergartentarif gilt für Familien, die Mindestsicherung oder Wohnbeihilfe beziehen.

Für eine Kindergarten-Halbtagsbetreuung von 25 Wochenstunden für Drei- und Vierjährige bezahlt man damit ab Herbst 20 Euro monatlich, für die ganztägige Betreuung von 45 Stunden 40 Euro. Für Fünfjährige ist der Halbtagsbesuch weiter kostenlos, eine Ganztagesbetreuung kostet ermäßigt 20 Euro. Ab Herbst 2017/18 werden die Kindergartentarife dann landesweit zusammengeführt. So werde der Normaltarif (25 Wochenstunden) für Drei- und Vierjährige bei 35 Euro monatlich liegen, für eine 45-stündige Betreuung bei 88 Euro.

Soziale Staffelung

In der Kleinkindbetreuung gibt es ab Herbst zunächst eine soziale Staffelung in vier Stufen. Der niedrigste Tarif liegt bei 20 Euro für 25 Stunden, bei 40 Euro für 45 Stunden. Ab 2017/18 ist ein landesweit einheitlicher Mindest- und Höchstbetrag vorgesehen. In diesen Tarifkorridor müssen sich die Träger – zu 70 Prozent Private – einfügen. Für ein unter einjähriges Kind bezahlt man dann für eine Halbtagsbetreuung höchstens 260 Euro, ganztägig maximal 442 Euro. Für die Betreuung eines Dreijährigen dürfen die Einrichtungen für 25 Stunden maximal 90 Euro verrechnen, für 45 Stunden höchstens 180 Euro.

Der Ausgleich der Mindereinnahmen der Träger durch die soziale Staffelung beziehungsweise die Ermäßigung kosten die öffentliche Hand in der Kleinkindbetreuung 1,4 Millionen Euro, im Kindergarten etwa 400.000 Euro. An sich war im Regierungsprogramm eine kostenfreie Kinderbetreuung für Armutsgefährdete vorgesehen. Ein kleiner Beitrag der Familien sei aber vertretbar, weil es für Kinder in dem Alter so viele Transferleistungen gebe, so Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne). Sowohl sie als auch Bildungslandesrätin Bernadette Mennel (ÖVP) sprachen von einem zentralen sozialpolitischen Projekt, an dem man ein Jahr gearbeitet habe.

Man wisse, dass die Attraktivität einer Gemeinde inzwischen von ihrem Angebot in der Kinderbetreuung abhänge, sagte Gemeindeverbandspräsident Harald Köhlmeier. Man habe sich zudem um eine Vereinfachung in der Administration bemüht. Die Beteiligten waren sich einig, dass das neue Modell mehr Nachfrage produzieren wird. Daher dürfe man im weiteren Ausbau der Einrichtungen nicht nachlassen. Bis 2017 sei dabei die Anschubfinanzierung des Bundes eine Hilfe, darüber hinaus sei eine künftige nachhaltige Finanzierung aber noch offen. (APA, 2.6.2016)